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Luzern

Stadtluzerner Beizen dürfen ihre temporären Bauten bis Ende April stehen lassen

Falls die Gastrobetriebe bald wieder öffnen dürfen, können sie ihre vor dem Lockdown aufgestellten Bauten im Boulevard-Bereich noch eine Weile nutzen. Dies hat der Stadtrat bekanntgegeben.
(Bild: hor (4. März 2021))
Erweiterte Boulevardflächen im letzten Frühling auf dem Kornmarkt. (Bild: Boris Bürgisser (Luzern, 29. Mai 2020))

Roman Hodel

Roman Hodel

Um coronakonform draussen möglichst viele Gäste bedienen zu können, hatten diverse Gastrobetriebe im Herbst ihren Boulevardbereich mit Hütten und anderen Bauten aufgemöbelt. Die Stadt genehmigte diese ebenfalls coronakonform, nämlich unkompliziert schnell – ohne das übliche Baugesuchsverfahren. Hier ein Beispiel im Hirschmatt-Quartier:

Doch dann kam der Lockdown. Falls dieser bald enden sollte, dürfen die Beizen diese temporären Bauten bis Ende April stehenlassen. Dies sagte Umwelt- und Mobilitätsdirektor Adrian Borgula (Grüne) am Donnerstag im Grossen Stadtrat im Rahmen eines Bevölkerungsantrags und fügte an:

«Nachher gilt wieder das normale Regime, wobei ein Baugesuch für Bauten eingereicht werden muss – wir stehen solchen Einhausungen kritisch gegenüber und wollen keine übermässige Möblierung des öffentlichen Raumes.»

Den Bevölkerungsantrag der SP-Grossstadträte Yannick Gauch und Mario Stübi sowie von Heinz Marti hat der Stadtrat teilweise entgegengenommen und abgeschrieben. Dieser forderte, dass die vereinfachte Bewilligung für die gastronomische Nutzung des öffentlichen Grundes auch künftig aufrechtzuerhalten ist. Bekanntlich hat der Stadtrat diese Nutzung von Plätzen, Strassenräumen und Parkplätzen im Zuge der Pandemie im vergangenen Jahr unbürokratisch ermöglicht und diese Handhabe bis Ende 2021 verlängert – es gab dazu Vorstösse.

Laut Borgula ging der Stadtrat bei den Bewilligungen trotz klaren Vorgaben auf Bundesebene an gesetzliche Grenzen: «Diese müssen wir in Zukunft wieder einhalten.» Dazu zählen die Rechte der Nachbarschaft, weswegen solche Nutzungen öffentlich ausgeschrieben werden. Weiter die rechtliche Gleichbehandlung aller. Borgula:

«Zudem soll der öffentliche Grund für die ganze Bevölkerung nutzbar sein – wir wollen nicht überall Konsum.»

Alle Parteien zeigten sich mit der teilweisen Entgegennahme und Abschreibung des Antrags einverstanden. «Dass die Stadt unkompliziert mehr Boulevardflächen zur Verfügung stellt, haben wir immer unterstützt», sagte Marco Baumann (FDP). «Aber wir brauchen weiterhin Strassen und Parkplätze – deshalb finden wir es richtig, dass die Flächen ab 2022 wieder der üblichen Nutzung zugeführt werden.» Andreas Felder (CVP) fand ebenfalls: «Langfristig müssen die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, es herrscht nicht immer Ausnahmezustand.» Die GLP begrüsst laut Stefan Sägesser die Verlängerung bis Ende Jahr, sieht aber das Problem mit den Einhausungen:

«Schön wäre, wenn die Stadt solche Nutzungen auch künftig unkompliziert bewilligt, selbstverständlich gemäss Gesetz.»

Lena Hafen (SP) würde es ebenfalls begrüssen, wenn die Stadt die positiven Erfahrungen in künftige Beurteilungen von Gastro-Gesuchen einfliessen lässt: «Ausserdem – und das dürfte euch nicht überraschen – finden wir es gut, wenn Parkplätze anderweitig genutzt werden können.» Irina Studhalter (Grüne/Junge Grüne) schwärmte zwar vom italienischen Ambiente, das in Luzern im Sommer herrschte. Doch sie erinnerte im Sinne des Stadtrats daran: «Für Hütten braucht's eine Bewilligung und der öffentliche Raum darf nicht vollständig kommerzialisiert werden.»

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