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Luzern

Regierungsrat spricht sich für Änderungen beim DNA-Profil-Gesetz aus

In einer Motion verlangte der Luzerner Nationalrat Albert Vitali, dass künftig bei der Aufklärung schwerer Straftaten die sogenannte Phänotypisierung angewendet werden kann. Der Regierungsrat begrüsst die Anpassung.

(fmü) Phänotypisierung ist eine erweiterte Form der DNA-Analyse und erlaubt die Bestimmung der Augen-, Haar- und Hautfarbe, der biogeografischen Herkunft sowie des biologischen Alters. Heute dürfen die Ermittler aus dem DNA-Material nur das Geschlecht herauslesen.

Der Regierungsrat nimmt positiv Stellung zu einer diesbezüglichen Vernehmlassung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes, heisst es in einer Medienmitteilung der Staatskanzlei Luzern. Allerdings warnt der Regierungsrat davor, die in einer Phänotypisierung feststellbaren Merkmale gesetzlich in einem abschliessenden Katalog zu verankern. Er schlägt vor, dass der Bundesrat stattdessen den Katalog der feststellbaren Merkmale auf Verordnungsebene regeln soll und somit die Möglichkeit hat, die Liste dem jeweiligen anerkannten Stand der Wissenschaft anzupassen.

Weiter regt der Regierungsrat an, auch Merkmale in Bezug auf den Gesundheitszustand von potenziellen Tätern in den Katalog aufzunehmen, sofern diese nach aussen sichtbar sind. Auch solche Merkmale können für die Fahndung hilfreich sein.

Positiv stellt sich der Regierungsrat auch zur Anpassung der Löschfristen für DNA-Profile. Er erhofft sich damit eine Verringerung des heute enormen administrativen Aufwands.

Zur Vernehmlassungsantwort geht es hier.

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