Planungszone

Weggis muss über 8 Hektaren Bauland zurückzonen

Der Kanton Luzern hat in seiner Rückzonungsstrategie die Grundstücke Gemeinden bezeichnet, die rückgezont werden müssen. Betroffen ist auch Weggis.
Die Tafel am Eingang des Dorfes.  (Bild: Patrick Hürlimann (9. Februar 2020))
(fg) Weggis muss 8,35 Hektaren Bauland zurückzonen, teilt die Gemeinde in ihrem Newsletter mit. Der Gemeinderat wird am 14. April für die betroffenen Grundstücke eine Planungszone erlassen. Sie dient zur Sicherstellung der nachfolgenden Nutzungsplanung.

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