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Luzern

Nach Urteil des Bundesgerichts: Drohen in den Luzerner Gemeinden nun höhere Steuern?

Die 82 Luzerner Gemeinden mussten ihre Steuern für dieses Jahr zu Unrecht senken. Eine Anpassung werden aber wohl nur die wenigsten vornehmen – zumindest vorerst.

Das Bundesgericht hat entschieden: Die Aufgaben- und Finanzreform (AFR) 18 ist zu grossen Teilen rechtskräftig. Ein wesentlicher Punkt der Reform ist es allerdings nicht, nämlich die Steuersenkung, welche den Gemeinden vorgeschrieben wurde.

Direkte Auswirkungen hat das aber nicht. Wegen der «Verhältnismässigkeit» verzichteten die Bundesrichter darauf, den Kanton und die Gemeinden zu zwingen, ihre Steuerfüsse wieder auf das Niveau von 2019 festzulegen. Denn dies hätte «schädlichere Auswirkungen», als wenn die AFR fortbesteht. Den Gemeinden steht es aber frei, ihren Steuerfuss für das laufende Jahr noch anzupassen.

Gemeindeverband ist froh um Planungssicherheit

Während die Stadt Luzern, Meggen und Vitznau als Beschwerdeführer von einem Teilerfolg sprechen, «der nicht viel nützt», zeigte sich der Luzerner Finanzdirektor Reto Wyss am Freitag erleichtert über die nun herrschende Rechtssicherheit.

Gleicher Meinung ist Markus Kronenberg, Finanzchef beim Verband der Luzerner Gemeinden (VLG). «Ich bin froh, liegt ein Entscheid vor, der die AFR in der Hauptsache stützt», so der CVP-Politiker. «Damit ist die Planungssicherheit hergestellt: Wir können mit den eingeleitenden AFR-Massnahmen weiterarbeiten.»

Die zentrale Frage ist aber noch ungeklärt, nämlich, ob und wie viele der 82 Gemeinden nun von ihrem wieder gewährten Recht Gebrauch machen und ihre Steuersätze für 2020 anpassen werden. Kronenberg kann dies derzeit nicht abschliessend beurteilen. Der Eschenbacher Gemeindeammann sagt aber:

«Ich gehe nicht davon aus, dass dies viele Gemeinden tun werden.»

Kronenberg begründet: «Schliesslich ist das Jahr zu weit fortgeschritten, die Gemeinden stecken bereits im Budgetprozess für 2021.»

Sollte sich eine Gemeinde dafür entscheiden, müsste das Geschäft von den Stimmbürgern oder dem Kommunalparlament abgesegnet werden. Welche Konsequenzen dies für das eigentlich rechtskräftig abgesegnete Budget für das laufende Jahr hätte, ist unklar. Der VLG müsse die rechtliche Lage erst noch abklären, sagt Kronenberg.

Nicht die AFR, aber Corona erhöht Druck auf Steuern

Während wohl wenige Gemeinden von sich aus am Steuerfuss rütteln werden, könnte dies aber durchaus die Bevölkerung wollen. Schliesslich wurde ihr dieses Recht letztes Jahr genommen. Doch auch hier geht Kronenberg nicht davon aus, dass es nun zu einer massenhaften Einforderung von höheren Steuern kommen wird. «Zumindest bei uns in Eschenbach war der Steuerfuss bei der Budgetversammlung im vergangenen Spätherbst kein Thema.» Sollten doch Steuererhöhungen verlangt werden, bestehe bereits Ende Jahr die Möglichkeit, diese für 2021 festzulegen, betont Kronenberg.

Stichwort 2021: Unabhängig vom jetzigen Urteil geht Kronenberg davon aus, dass dann diverse Gemeinden eine Steuererhöhung ins Auge fassen. Grund: die Coronapandemie. Wegen ihr drohen auch bei den Gemeinden, die in den vergangenen Jahren in der Summe immer positive Ergebnisse präsentieren konnten, Steuerausfälle und Mehrausgaben. Kronenberg: «Der Druck auf den Steuerfuss der Gemeinden ist mit der Coronakrise gestiegen.»

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