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Luzern

Nach Beschwerden gegen Ortsplanung: Surseer Stadtrat ist erneut gefordert

Der Luzerner Regierungsrat heisst Beschwerden gegen die Surseer Ortsplanungsrevision gut. Den Stadtrat freut’s.
Gegen die Änderungen der Ortsplanungsrevision im Areal Münchrüti/Chlifeld gingen Beschwerden ein. (Bild: Philipp Schmidli (Sursee, 21. März 2019))

Ernesto Piazza und Martina Odermatt

Noch im März wurde an der Surseer Gemeindeversammlung hart verhandelt: Zwei Nächte lang diskutierten Bürger und Stadtrat über Zonenplanung und Baurecht – besonders zu reden gab das Gebiet Münchrüti/Chlifeld. Über 51 Einsprachen zur Gesamtrevision der Ortsplanung befand der Souverän – häufig gegen den Willen des Stadtrats. Im Anschluss an die Gemeindeversammlung gingen beim Kanton acht Beschwerden gegen verschiedene Beschlüsse der Gemeindeversammlung ein.

Jetzt hat der Regierungsrat, wie er schreibt, die Gesamtrevision der Ortsplanung der Stadt Sursee – bestehend aus dem Bau- und Zonenreglement und dem Zonenplan – grossmehrheitlich genehmigt. In ihrem Entscheid erklärt die Regierung aber auch, dass von den acht gegen die Ortsplanungsrevision eingereichten Beschwerden deren sechs neu zur materiellen Überarbeitung an die Stadt zurückgewiesen werden mussten. Auf eine wurde mangels der Bezahlung des Gerichtskostenvorschusses nicht eingetreten.

Die sechs Beschwerden sind aus «formellen Gründen» an die Stadt Sursee zurückgewiesen worden. Will heissen: Da die an der Gemeindeversammlung beschlossenen Änderungen für die betroffenen Grundeigentümer erhebliche Konsequenzen haben, müssen diese zuerst öffentlich aufgelegt werden. Für diese Gebiete müsse erneut eine Teilrevision der Ortsplanung vorgenommen werden, erklärt Bauvorsteher Bruno Bucher (FDP).

Fuss- und Fahrradweg abgelehnt

Konkret geht es vor allem um das Gebiet Münchrüti/Chlifeld. Dort sollte mit dem Siegerprojekt «Parkavenue» auf einer Fläche von knapp 33000 Quadratmetern ein neues Stadtquartier mit rund 450 Wohnungen und Dienstleistungsangeboten entstehen. Die Umzonung sah vor, das Gebiet von einer Arbeitszone in eine Mischzone mit Bebauungsplanpflicht zu überführen. Der Souverän lehnte dies an der Versammlung allerdings ab.

Bei den Beschwerden geht es einerseits um die Bruno Frey Immobilien AG und die Erben Schnyder von Wartensee. Beide betreffen das Gebiet Chlifeld Nord respektive Süd. Des Weiteren hat der Regierungsrat auch zur Beschwerde der Calida Stellung genommen. An der Gemeindeversammlung wurde in diesem Gebiet ein vier Meter breiter Fuss- und Fahrradweg beschlossen. Auch sollte die Mischzone D in eine Zone mit Bebauungsplanpflicht umgewandelt werden. Die Regierung stellt hier einen «Eingriff in die Eigentumsgarantie» fest. Mit der Bebauungsplanpflicht gehe die Herrschaft über die Planung auf die Stadt über und müsste an einer Gemeindeversammlung von den Einwohnerinnen und Einwohnern genehmigt werden. Und letztlich geht es noch um eine Beschwerde der Dienststelle Immobilien des Kantons Luzern im Gebiet beim Spital.

In Bezug auf die Beschwerden spielt der Regierungsrat den Ball nun dem Stadtrat zurück. Dazu sagt Bruno Bucher: «Wir sind sehr erfreut über diesen Entscheid.» Er könne den Entscheid gut nachvollziehen und habe auch nichts anderes erwartet. An der Gemeindeversammlung hätten die Grundeigentümer beispielsweise auch kein rechtliches Gehör bekommen.

Überarbeitung kann bis zu zwei Jahren dauern

Buchers Freude teilt auch Stadtschreiber Bruno Peter: «Dass der Kanton rund 90 Prozent der Ortsplanungsrevision guthiess, ist sehr positiv.» Damit haben sie endlich Rechtssicherheit. Und für beide ist klar: «Wären die Einsprachen im Gebiet Industrie Süd gutgeheissen worden, käme dies für die dortigen Investoren faktisch einer materiellen Enteignung gleich.» Zudem habe der Regierungsrat verfahrenstechnische Diskrepanzen in ihren Überlegungen mitberücksichtigt, so Peter.

Die neue Ausgangslage biete der Stadt Sursee die Möglichkeit, das ganze Gebiet Industrie Süd mit in die Planung einzubeziehen, sagt der Stadtschreiber weiter. Dazu dürfte auch das Areal Surenhof (Frischfleisch AG) gehören, dessen Eigentümer jedoch keine Beschwerde gegen die Entscheide der Gemeindeversammlung eingereicht haben. Des Weiteren sei es für den Regierungsrat wichtig, aus planerischer Sicht darauf zu achten, dass mit der neuen Planung «kein Flickteppich» entstehe, erklärt Bruno Peter.

Es liegt nun am Stadtrat, dem Stimmvolk eine überarbeitete Version für die von den Beschwerden betroffenen Gebiete vorzulegen. Wann damit zu rechnen ist, kann Bruno Bucher im Moment nicht sagen. «Es ist möglich, dass es bis zu zwei Jahren dauert.»

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