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Luzern

Mitarbeitende des Luks sagen Ja zur Einführung eines Gesamtarbeitsvertrags

Bei der Urabstimmung sprachen sich die Mitarbeitenden des Luzerner Kantonsspitals und jene der Luzerner Psychiatrie für die Einführung eines Gesamtarbeitsvertrags aus. Damit tritt dieser per 1. Juli 2022 in Kraft.
Das Luzerner Kantonsspital hat wegen Corona Ertragsausfälle in Millionenhöhe verzeichnet. (Bild: Patrick Hürlimann (Luzern, 24. Juli 2021))

Bei der Umwandlung des Luzerner Kantonsspitals (Luks) und der Luzerner Psychiatrie (Lups) in gemeinnützige Aktiengesellschaften hielt der Luzerner Kantonsrat im neuen Spitalgesetz fest, dass den Mitarbeitenden ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterbreitet werden müsse. Im Februar 2020 nahmen die Unternehmensleitungen des Luks und des Lups sowie diverse Gewerkschaften und Personalkommissionen die Verhandlungen auf. Bis am 15. Oktober 2021 hatten die Mitarbeitenden der beiden Unternehmen Gelegenheit, darüber abzustimmen, wie das Luzerner Kantonsspital in einer Mitteilung schreibt.

Nach der Auszählung der Stimmenzettel sprechen sich beim Luks 89,7 Prozent der Mitarbeitenden und beim Lups 78,3 Prozent der Mitarbeitenden für die Einführung eines GAV aus. Damit tritt dieser per 1. Juli 2022 in Kraft, bis dahin gilt eine Übergangsregelung für die Angestellten des Luks beziehungsweise das kantonale Personalrecht für die Mitarbeitenden des Lups.

Inhaltlich entsprechen die arbeitsvertraglichen Bestimmungen im GAV den geltenden Anstellungsbedingungen, wie das Luzerner Kantonsspital schreibt. Sowohl Arbeitszeit, Ferienansprüche, Lohn und Zulagen als auch der Kündigungsschutz orientiere sich an den bisherigen Regelungen. Neu sei, dass Personalverbände und Gewerkschaften die Interessen der Mitarbeitenden im Austausch mit der Arbeitgeberin vertreten.

Die SP freut sich in einer Mitteilung über den Ausgang der Abstimmung. Angesichts des herrschenden Pflegenotstands reiche aber eine Sicherung noch nicht. Es brauche klare Verbesserungen der Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen. «Nun stehen Luks und Lups als Arbeitgeberinnen und der Kanton als Eigner in der Pflicht», sagt SP-Fraktionschef Marcel Budmiger. Das überdeutliche Resultat sei auch ein Auftrag an die Arbeitgeber weiterer ausgelagerter oder staatsnaher Betriebe. «Das Personal will mehr Mitsprache und gesicherte Arbeitsbedingungen – auch im Bildungs- und Sozialbereich», so die SP weiter.

Auch der Luzerner Gewerkschaftsbund (LGB) ist erfreut über die grosse Zustimmung. «Dies ist ein Quantensprung für die Sozialpartnerschaft im Kanton Luzern», freut sich der Präsident Martin Wyss gemäss einer Mitteilung des LGB. (mha)

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