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Luzern

Mit Sex und Zärtlichkeiten gelockt – junge Frau wegen Betrug zu 20 Monaten verurteilt

Die 34-Jährige, die mit Lügengeschichten rund 125'000 Franken erschlichen hat, erhält eine bedingte Gefängnisstrafe. Dagegen wehrt sich die Verteidigung mittels Berufung und fordert vollumfänglichen Freispruch.

Mit Geschichten über ihr angeblich krankes Kind oder ihre an einem Tumor erkrankten Mutter hat die Frau von diversen Personen Darlehen im Umfang von 125'000 Franken erhalten. Mit dem Geld bestritt sie ihren Lebensunterhalt und bezahlte Rechnungen. Ihre Geldbeschaffung startete sie im Oktober 2014 mit einem Inserat im «Ämme Express»: «Junge, alleinerziehende Schweizer Mutter braucht dringend ein privates Darlehen. Bitte nur ernsthafte und seriöse Angebote.»

So kam die junge Frau in Kontakt mit einem 46 Jahre älteren Herrn. Der damals 74-Jährige gab in der Folge der Beschuldigten 55'000 Franken innerhalb eines Monats. Danach brach sie den Kontakt zu ihm ab. Er war aber nicht der Einzige. Im Sommer und Herbst 2016 nutzte sie das Vertrauen von Freundinnen und Freunden aus und prellte fünf weitere Personen um rund 63'000 Franken. Der Staatsanwalt sagte während der Verhandlung vom 11. Januar:

«Sie beherrscht die Klaviatur des Mitleiderheischens mit
Krankheit und Tod.»

Das Luzerner Kriminalgericht hält im Urteil fest, dass die Frau den Mann arglistig getäuscht habe. So haben sie bereits am Telefon Sex und Zärtlichkeiten vereinbart. Und sie habe wissentlich und willentlich fünf unwahre Quittungen und damit fünf unwahre Urkunden erstellt, indem sie diese mit falschem Namen und falscher Adresse unterzeichnet hat. Dies habe sie gemacht, um ihren Rückzahlungswillen und ihre Rückzahlungsfähigkeit zu untermauern und ihm aktiv die Möglichkeit zu nehmen, ihre Angaben überprüfen zu können. Denn sonst hätte er das Spiel schnell durchschaut und ihr kein Geld gegeben.

Letzte Chance mit bedingter Strafe

Doch in Tat und Wahrheit hatte sie nie die Absicht, das Geld zurückzuzahlen. Was die Beschuldigte anlässlich der Verhandlung übrigens zugab. «Ich habe ganz viel Scheisse gebaut», sagte sie. Sie wusste, dass sie dazu finanziell gar nicht in der Lage war. Die Frau, so das Kriminalgericht, habe mit ihren Lügengeschichten beim Geprellten das Alter, das Vertrauen, die offensichtliche Unbedarftheit sowie die Einsamkeit und Sehnsucht nach körperlicher Zuneigung für ihre Zwecke ausgenützt. Es hält ihr aber zugute, dass sie sich während des Verfahrens kooperativ und geständig zeigte. Das Kriminalgericht spricht die 34-jährige Frau des mehrfachen Betrugs für schuldig. Die Strafe: 20 Monate bedingt bei einer Probezeit von 5 Jahren.

Der Verteidiger richtete den Fokus bereits in seinem Plädoyer auf die Opfermitverantwortung. So habe der Geprellte gleich mehrmals die Möglichkeit gehabt, Nachforschungen über die Frau zu betreiben, doch er habe nichts dergleichen gemacht. Es hätten die «schrillsten Alarmglocken» geläutet, doch die Aussicht auf Sex und Zärtlichkeiten liessen ihn diese nicht hören. Der Verteidiger stellte bei allen Geprellten die Naivität und Arglosigkeit in Frage. Die Verteidigung will einen vollumfänglichen Freispruch und die Verfahrenskosten dem Staat übertragen. Gegen das aktuelle Urteil hat sie Berufung eingelegt.

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