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Luzern

Mit Gummihammer auf schwangere Geliebte los – Luzerner Kriminalgericht erteilt keinen Landesverweis

Die Luzerner Staatsanwaltschaft fordert für den 34-jährigen Mann vier Jahre und 12 Jahre Landesverweis. Sie wirft ihm vor, er habe das ungeborene Kind seiner Geliebten mit Gewalt abtreiben wollen. Das Kriminalgericht verzichtet auf den Landesverweis.

Ein Serbe, der seit 1993 in der Schweiz lebt, gibt zu, im November 2016 morgens um sechs Uhr bei seiner schwangeren Geliebten aufgetaucht zu sein. Den Gummihammer habe er mitgenommen, um sich vor dem Hund zu schützen. Er wollte mit ihr sprechen und sie bitten, ihn in Ruhe zu lassen.

Als die Frau die Tür öffnete, sei es in der Wohnung zu Handgreiflichkeiten gekommen. Der Täter schlug mit dem Gummihammer mehrmals auf sie ein. Diese flüchtete schreiend nach draussen. Ein Nachbar eilte zu Hilfe, brachte sie ins Haus und die Schwester später dann ins Kantonsspital. So hätte es sein können.

Angeklagter sagt nichts zum Verhältnis

Doch der Angeklagte gab lediglich zu, mit dem Gummihammer ein, zwei Mal zugeschlagen zu haben. Den Vorwurf, damit den Versuch eines strafbaren Schwangerschaftsabbruches provoziert zu haben, bestreitet er. Betont, dass er nie die Frau und auch nicht das ungeborene Kind verletzen wollte. Er sei an diesem Tag ausser sich gewesen, durcheinander und wisse nicht, warum er das tat.

Über sein Verhältnis zum Opfer schweigt er. Laut Anklageschrift hatte er das Verhältnis seit 2009 nebst seiner festen Beziehung. Zur Tatzeit war sie in der 22. Woche schwanger. Er wollte das Kind nicht. Die Zivilforderungen des Opfers akzeptiert er. Es täte ihm Leid und er sei froh, dass seine Tochter lebe, und wolle ihr einmal ein guter Vater sein, sagte der Mann vor dem Luzerner Kriminalgericht. Das Opfer verweigert bislang jeglichen Kontakt.

Der Staatsanwalt sieht den Tathergang in einem anderen Licht. Er sei zur Tatzeit voll schuldfähig gewesen und habe mit seinen gezielten Schlägen den Tod des ungeborenen Kindes in Kauf genommen. Laut der Bilddokumentation des Kantonsspitals hatte das Opfer am ganzen Körper Hämatome, einen Rippenbruch und eine Läsion des Mutterkuchens. So etwas «passiere nicht zufällig», so der Staatsanwalt.

Ein «ehrliches, glaubhaftes Geständnis» sehe anders aus. Er fordert vier Jahre Haft und zwölf Jahre Landesverweis. Dass mit dem Landesverweis der Kanton auf den Gerichtskosten sitzen bleibt, sei kein Argument, darauf zu verzichten. Die Strafjustiz sei nun mal ein Verlustgeschäft.

Täter ist gut integriert

Verteidiger und Opferanwalt plädieren auf eine teilbedingte Strafe und keinen Landesverweis. Nur so könne er seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen. Er sei gut integriert, verheiratet, arbeitet in einer leitenden Stellung und zahlt dem Opfer monatlich 2244 Franken. Muss er nach Serbien, so der Opferanwalt, werde die Frau ein weiteres Mal zum Opfer und müsse zur Fürsorge.

Nach mehrstündiger Beratung verkündete das Gericht sein Urteil: Es fordert drei Jahre, davon muss er ein Jahr in Halbgefangenschaft absitzen. Auf den Landesverweis wird wegen der «mustergültigen» Integration verzichtet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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