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Luzern

Mall of Switzerland: Schwere Vorwürfe gegen den Kinderhort

Ehemalige Angestellte des Kinderhortes im zweitgrössten Shopping-Center der Schweiz erheben schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Arbeitgeber. Es geht unter anderem um Fragen der Sicherheit. Die Hort-Leitung verteidigt sich.
Das Kinderland Kaleidoskop in der Mall of Switzerland erstreckt sich über 1500 Quadratmeter. (Bild: PPR/Manuel Lopez)

Thomas Heer

Das Mail aus dem Kreis von Ex-Angestellten des Kaleidoskop Kinderlandes in der Mall of Switzerland erreichte die Redaktion Anfang dieser Woche. Im Schreiben heisst es unter anderem: «Die baulichen Mängel haben regelmässig zu versorgungsbedürftigen Verletzungen geführt. Darunter sind vor allem Schürfwunden, Prellungen, Verstauchungen, Strangulationen und leichte Blutungen zu verstehen.»

Ein Augenschein vor Ort hat gezeigt, dass es im Kaleidoskop tatsächlich Holzbauteile mit sehr scharfen Kanten, aber auch sehr viele hervorstehende, mit Muttern gesicherte Schrauben gibt, woran sich die Kleinen potenziell verletzen können.

Kind an falsche Person übergeben

Das Kaleidoskop Kinderland gehört der Kalido GmbH. Als deren Geschäftsführer und Besitzer sind die zwei in Uetikon am See (ZH) wohnhaften Sandrine und Jean-Christophe Gostanian im Handelsregister aufgeführt. Zu den oben erwähnten Vorwürfen nehmen jedoch die beiden Kaleidoskop-Betriebsleiterinnen Ramona Rosian und Daniela Borges schriftlich wie folgt Stellung: «Kleine Blessuren gibt es bei spielenden Kindern, das ist nicht zu vermeiden, auch bei uns.» Grössere Verletzungen wie eingangs beschrieben habe es aber, so die Leiterinnen weiter, in den letzten zehn Monaten nie gegeben.

Die Frage der Sicherheit ist bei Kaleidoskop ein zentrales Thema. Dabei geht es auch um Kindsentführungen. Und genau daran scheiterte an einem Samstag im März eine Mitarbeiterin. Das lief so: Zwei Männer gaben einen Knaben im Kaleidoskop ab. Als das Kind wieder abgeholt wurde, übergab die Betreuerin den Kleinen fälschlicherweise nicht dem Vater, sondern dem Bekannten, Onkel oder Götti. So genau kann das die ehemalige Mitarbeiterin auch nicht mehr sagen. Wie sich herausstellte, führten die beiden Männer privat einen «Testversuch» durch. Die Motivation hinter diesem Vorgehen bleibt derweil unklar. Die betroffene Frau erinnert sich aber mit Schrecken an den Vorfall. Die Frau sagt: «Ich durchlebte ein schreckliches Wochenende und ging am Dienstag zitternd wieder zur Arbeit.» Die Befürchtungen der Ex-Angestellten trafen dann auch ein. Nach einem Gespräch mit der Vorgesetzten wurde ihr eröffnet, dass sie wegen des Fehlverhaltens freigestellt werde.

Dieser Schlamassel hätte vermieden werden können. Denn heute sind die Sicherheitsbestimmungen im Kaleidoskop strenger. Die Herausgabe der Kinder erfolgt nur dann, wenn die berechtigte erwachsene Person sich mit einem entsprechenden Dokument ausweisen kann. Warum wurde dieses System nicht bereits von Anfang an so gehandhabt? Dazu heisst es in der Kaleidoskop-Stellungnahme: «Zu den ­innerbetrieblichen Abläufen nehmen wir unter anderem auch ­wegen der Rücksichtnahme auf ehemalige und heutige Mitarbeiter keine Stellung.»

Diese Aussage trifft auch auf folgendes zu: Eine Ex-Mitarbeiterin liegt mit Kaleidoskop respektive der Kalido GmbH im Clinch wegen angeblich zu viel ausbezahlter Stunden. Es geht um die Summe in der Höhe von mehr als einem halben Monatslohn. Diesen Betrag soll die Ex-Angestellte zurückzahlen.

Diese Konstellation wirft folgende zwei Fragen auf, und dabei sieht es für Kalido in beiden Fällen nicht gut aus. Entweder sind die Forderungen unbegründet, und Kalido versucht auf unstatthafte Art und Weise an Cash zu kommen. Oder aber es trifft tatsächlich zu, dass zu viele Stunden ausbezahlt wurden. Dann aber stellt sich die Frage: Wie steht es um die Qualität der Kalido-Administration?

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