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Luzern

Luzerner Regierung hat entschieden: Für Kinder braucht es auch während der Osterferien ein Betreuungsangebot

Die Osterferien nahen – und mit ihnen die Frage, wer während der Coronakrise auf die Kinder von berufstätigen Eltern aufpasst. In der Stadt Luzern nutzen derzeit über 200 Kinder die Tagesstrukturen, weil eine Betreuung zu Hause nicht möglich ist.
Auch während der Osterferien müssen die Gemeinden eine Notfallbetreuung für Kindergärtner und Primarschüler gewährleisten. (Bild: Philipp Schmidli (11. April 2019))

Evelyne Fischer

Mütter und Väter, die im Verkauf oder im Spital arbeiten und ihre Kinder derzeit nicht selber betreuen können, dürften aufatmen: Der Luzerner Regierungsrat hat am Dienstag beschlossen, dass Gemeinden das Betreuungsangebot für Kindergärtner und Primarschüler bis mindestens am 19. April aufrechterhalten müssen. Sprich: Die erste Woche der Osterferien ist abgedeckt. Da der Bundesrat das Verbot des Präsenzunterrichts dann aber kaum aufhebt, dürfte das Regime auch für die zweite Ferienwoche gelten.

«Die Vorgabe ist vom Bund per Verordnungsrecht gesetzt worden», sagt Charles Vincent, Leiter der Dienststelle Volksschulbildung, auf Anfrage. «Es gilt nach wie vor zu verhindern, dass Grosseltern auf Kinder aufpassen müssen oder dass diese ganz ohne Betreuung auskommen müssen und sich dann in grösseren Gruppen aufhalten.» Vincent betont zugleich: «Das Angebot gilt wie bisher ausdrücklich für Familien, die ihre Kinder nicht selber betreuen können.» Insgesamt gibt's im Kanton Luzern derzeit für 31 000 Kinder, die sonst die Basisstufe, den Kindergarten oder die Primarschule besuchen, Fernunterricht.

In der Stadt werden über 200 Kinder betreut

Wie viele Mädchen und Buben dies betrifft, zeigt die Auswertung der wöchentlichen Umfrage, welche die Dienststelle macht: «In drei Gemeinden nutzen bis zu 50 Mädchen und Buben das Angebot», sagt Vincent. In 42 Gemeinden werden bis zu fünf Kinder betreut, in 22 Gemeinden zwischen 6 und 20 Kinder. «Aktuell beanspruchen in 14 Gemeinden gar keine Kinder das Angebot.»

Noch mehr sind es in der Stadt Luzern: nämlich derzeit 206 Kinder, wenn auch nicht fünf Tage die Woche. Zum Vergleich: Im Normalbetrieb nutzen rund 1600 Kinder die Tagesstrukturen. Für die städtische Volksschule stand daher schon länger fest, dass es auch während der Osterferien ein Betreuungsangebot braucht. «Wir hätten ein solches auch ohne den regierungsrätlichen Beschluss aufgegleist. Zumal wir auch im Normalbetrieb Ferienbetreuung anbieten», sagt Rektorin Vreni Völkle. «Es ist sehr wichtig, dass dieses Angebot weiterhin besteht. Beispielsweise für Kinder von Eltern mit Gesundheits- und Sicherheitsberufen, aber auch für jene Familien, die Homeoffice und konstante Betreuung von mehreren Kindern in einer engen Wohnung nicht über Monate unter einen Hut bringen können.»

Landgemeinden wollen einander notfalls aushelfen

Zu Beginn, als quasi von heute auf morgen die Schulen geschlossen wurden, nutzten in der Stadt Luzern 60 Kinder die Betreuungsangebote. «Wie sich die Zahlen künftig entwickeln, ist schwierig abschätzbar», sagt Rektorin Vreni Völkle. «Das hängt ganz davon ab, wie der Bundesrat zu gegebener Zeit die Lockerung des Lockdowns umsetzt.»

Eher mit steigenden Zahlen rechnet derweil Pirmin Hodel, Rektor der Schulen Willisau und Präsident des Verbands der Luzerner Schulleiter. «Die Not der Eltern nimmt von Woche zu Woche zu. Gerade wenn diese aufgrund der Coronakrise ihr Arbeitspensum stark erhöhen müssen.» Auch würden immer mehr Familien darauf verzichten, die Nachbarn in die Kinderbetreuung einzuspannen.

Schon vor der Coronakrise bot Willisau Tagesstrukturen während der Schulferien an. «Diese öffnen wir nun notfalls auch für weitere Landgemeinden», sagt Hodel. Die Finanzierung wolle man analog zum Willisauer Modell regeln: Für die Betreuung zwischen 8 und 15 Uhr kommt die Stadt Willisau auf, das Mittagessen und die Zeit von 15 bis 18 Uhr wird Eltern gemäss ihrem steuerbarem Einkommen in Rechnung gestellt.

Fünfer-Regel gilt es, strikte einzuhalten

Derzeit nutzen in Willisau rund zehn Mädchen und Buben täglich die gebotenen Tagesstrukturen. Während diese Kinderschar normalerweise in einer Gruppe Platz hätte, brauche es nun aufgrund der Fünfer-Regel zeitgleich zwei Betreuerinnen, sagt Hodel. «Der Personalbedarf lässt sich mit den bisherigen Angestellten decken, wir könnten in der Not aber auch auf Klassenassistentinnen oder die Schulsozialarbeiterin zurückgreifen.»

Bezüglich des Personals macht die Dienststelle Volksschulbildung den Gemeinden keine Vorgaben. Charles Vincent sagt: «Es können Betreuungspersonen der Tagesstrukturen eingesetzt werden, aber auch Freiwillige. Ferner kommen auch Lehrpersonen im Rahmen ihres Berufsauftrags und ihres Jahresarbeitspensums in Frage, sofern dies neben der Organisation des Fernunterrichts zeitlich möglich ist.»

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