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Luzern
Luzerner Regierung bleibt dabei: Wer Einsprache erhebt, soll nicht für Verfahrenskosten aufkommen müssen
CVP-Kantonsrat Markus Bucher reichte ein Postulat über die Kostentragung im Einspracheverfahren bei Baugesuchen ein. Nun antwortete die Regierung. Das Problem: Bucher und die Exekutive haben ein anderes Verständnis vom Verursacherprinzip.