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Luzern

Wer frei hat, soll das Recht haben, nicht erreichbar zu sein

SP-Kantonsrat Urban Sager fordert für Kantonsangestellte ein gesetzlich verankertes Recht auf «Abschalten» in der Freizeit. Sagers Vorstoss kommt auch bei Bürgerlichen gut an. Wird das Postulat umgesetzt, käme Luzern eine Pionierrolle zu.
An Wochenenden und am Abend sollen Luzerner Verwaltungsangestellte künftig nicht dauernd erreichbar sein müssen. (Symbolbild: Christof Schuerpf/Keystone)

Lukas Nussbaumer

Nennen wir ihn Hans Meier. Der 55-Jährige arbeitet seit bald 30 Jahren als Sachbearbeiter beim Kanton Luzern. In dieser Zeit hat sich sein Alltag stark verändert. War Meier zu Beginn seiner beruflichen Karriere mit dem Verlassen des Büros gleichzeitig nicht mehr erreichbar, wird er heute nach Dienstschluss regelmässig angerufen, angesimst und angemailt. Von seinem Vorgesetzten genauso wie von Arbeitskollegen, die den Rat des erfahrenen Mannes brauchen. Feierabend hat Meier erst dann, wenn er sein Smartphone abschaltet.

Meier stresst die ständige Erreichbarkeit nichtübermassig. Er ist eine ausgeglichene Person und kann trotz Dauerpräsenz gut schlafen. Zehntausenden von anderen Arbeitnehmern in der Schweiz setzt die Verwischung der Grenze zwischen Arbeit und Freizeit aber mehr zu. Laut Schätzungen betragen die Kosten für stressbedingte Ausfälle pro Jahr rund 6,5 Milliarden Franken. Ein Teil davon ist auf die ständige Erreichbarkeit zurückzuführen.

Firmen wie Swisscom, Sunrise, aber auch ein Staatsbetrieb wie die SBB, haben gehandelt. In ihren Gesamtarbeitsverträgen ist ein Recht auf Nichterreichbarkeit in der Freizeit verankert. Anders ist dies beim Bund und bei den Kantonen, wo kein Recht auf «Abschalten» festgeschrieben ist.

Profitieren könnten auch Lehrer und Spitalangestellte

Das will der Stadtluzerner SP-Kantonsrat Urban Sager ändern. Er fordert die Regierung in einem Postulat auf, das Recht auf Nichterreichbarkeit im Personalgesetz oder in der dazugehörigen Verordnung festzulegen. Die neue Regelung soll allen Personen zugutekommen, die nach kantonalem Recht angestellt sind, also auch Lehrern, Mitarbeitern der Spitäler sowie der Hochschulen. Sager ist zuversichtlich, dass sein Vorstoss im Kantonsrat gute Chancen hat. Sein Postulat wurde nicht nur von seinen Fraktionskollegen, sondern auch von Kantonsräten der CVP, SVP, FDP und Grünen unterzeichnet. «Dank der breiten Abstützung sind die Chancen für eine Überweisung realistisch», glaubt der 36-Jährige, der sich gewerkschaftlich stark engagiert. Sager ist Präsident des Verbands des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) und der Arbeitsgemeinschaft Luzerner Personalverbände.

Heisst die Mehrheit des 120-köpfigen Parlaments seinen Vorstoss gut, wäre Luzern schweizweit der erste Kanton mit einem gesetzlich verankerten Recht auf Abschalten in der Freizeit. Was Roland Haas als Dienststellenleiter Personal des Kantons Luzern von Sagers Anliegen hält, bleibt offen: Er äussert sich nicht zu hängigen Vorstössen.

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