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Luzern

Luzerner Kriminalgericht bestraft glücklosen Drogenhändler milde

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen 40-jährigen Chauffeur, der 2015 auf eigene Faust mit Drogen handelte, mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren bestraft. Der Beschuldigte hatte mit seinem Handel unter dem Strich einen Verlust eingefahren.

Von den drei Jahren muss der Drogenhändler ein Jahr absitzen. Dies wäre gerade noch in Halbgefangenschaft möglich. Für die restlichen zwei Jahre gilt die maximal mögliche Probezeit von fünf Jahren. Dazu kommen Verfahrenskosten von rund 67'000 Franken.

Das am Sonntag publizierte Urteil kam im abgekürzten Verfahren zustande und ist rechtskräftig. Das Gericht bezeichnete die Strafe in Anbetracht der gehandelten Mengen als milde. Es wies aber darauf hin, dass der Beschuldigte aus eigenem Antrieb mit dem Handel aufgehört habe, geständnisbereit gewesen sei und in geordneten familiären und beruflichen Verhältnissen lebe.

Kokain, Marihuana und Haschisch

Der Beschuldigte hatte 2015 1,5 Kilogramm Kokain, 20 Kilogramm Marihuana und 4,7 Kilogramm Haschisch verkauft. Der Umsatz wird von der Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift auf 167'000 Franken beziffert.

Zwar erzielte der Drogenhändler mit einzelnen Geschäften Gewinne, doch fuhr er in einem Geschäft einen grossen Verlust ein. Würden noch die Fahrspesen berücksichtigt, dürfte er insgesamt mit dem Drogenhandel einen Verlust gemacht haben, bilanzierte die Staatsanwaltschaft.

Der Beschuldigte arbeitete tagsüber als Lastwagenchauffeur und machte am Abend mit seinem Privatwagen Drogengeschäfte. Er handelte nicht in Luzern, sondern in Grenzregionen der Schweiz und im grenznahen Ausland. Er hatte weder einen Chef noch Untergebene.

Professionell und naiv

Um allfällige Ermittlungen zu erschweren, setzte der Beschuldigte für seinen Drogenhandel neun verschiedene Mobiltelefone ein. Er habe diesbezüglich recht professionell gearbeitet, schrieb die Staatsanwaltschaft. Er habe sich aber auch naiv verhalten.

So lieferte der Beschuldigte an Unbekannte 3 Kilogramm Marihuana, und wurde dabei um den Kaufpreis betrogen. Auch der geplante Import von 30 Kilogramm Marihuana aus Serbien ging schief: Geliefert wurden nur 18 Kilogramm, und diese Ware wurde zudem in Kroatien von der Polizei sichergestellt.

Die Polizei überwachte den Drogenhändler mit einem GPS-Gerät, das sie an seinem Auto montiert hatte. Das Gerät wurde aber entdeckt, als der Beschuldigte sein Auto in seiner Heimat Serbien verkaufte. Er hörte darauf Ende 2015 mit dem Drogenhandel auf. Die Polizei nahm ihn ein Jahr später fest, ohne dass er den Handel wieder aufgenommen hatte.

(sda)

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