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Luzern

Luzerner Kantonsspital und Sozialpartner nehmen erste Verhandlungen zu neuem Gesamtarbeitsvertrag auf

Das Luzerner Kantonsspital und die Luzerner Psychiatrie sollen in gemeinnützige Aktiengesellschaften umgewandelt werden. Die Sozialpartner haben sich zu einer ersten Sitzung getroffen.

(lil) Anfang Dezember stimmte der Kantonsrat der Änderung des Spitalgesetzes zu: Das LUKS und die LUPS sollen von öffentlich-rechtlichen Anstalten in zwei gemeinnützige Aktiengesellschaften umgewandelt werden. Im Zuge dessen wurde an einer ersten Sitzung das Vorgehen für die Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag festgelegt, wie es in einer gemeinsamen Mitteilung steht.

Der Entwurf des Gesamtarbeitsvertrags soll Ende 2020 vorliegen und danach dem Spitalpersonal zur Urabstimmung unterbreitet werden können, wie in der Mitteilung weiter zu lesen ist. Läuft alles nach Plan, wird das LUKS per 1. Januar 2021 in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft umgewandelt, die Psychiatrie spätestens per 2023. LUKS und LUPS versichern, sie wollen «weiterhin faire Arbeitgeber» sein. Sie werden «auch mit einer neuen Rechtsform die guten Anstellungsbedingungen beibehalten und die zentralen Grundlagen zusammen mit den Sozialpartnern im GAV-Entwurf regeln.»

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