notifications
Luzern

Luzerner Kantonsrat: Das sagen die Parteien zu den Sessions-Themen

Am 17. und 18. Juni trifft sich der Luzerner Kantonsrat zu seiner konstituierenden Sitzung und zu seiner 1. Session der Amtsdauer 2019-2023. Die sechs Fraktionen geben Einblick in Geschäfte, die sie bewegen.
Das Luzerner Regierungsgebäude. (Bild: Boris Bürgisser)
Markus Gehrig,
CVP-Kantonsrat Stadt Luzern
Heidi Scherer,
FDP-Kantonsrätin Meggen
Vroni Thalmann-Bieri,
SVP-Kantonsrätin Flühli
Andreas Hofer,
Kantonsrat Grüne Sursee
Marcel Budmiger,
SP-Kantonsrat Stadt Luzern
Urs Brücker,
GLP-Kantonsrat Meggen

CVP: Vereinfachung des Schatzungswesens

Die Botschaft 158 LuVal sieht eine Vereinfachung des Schatzungswesens vor. Ein Vorstoss aus den CVP-Reihen im Jahr 2008 hat diese Optimierung angestossen. Die Miet- und Katasterwerte von Grundstücken werden in Zukunft in den meisten Fällen ohne Augenschein von Schatzungsexperten festgelegt werden. Die Bewertung wird nur noch anhand vorhandener Daten (Landwert, Gebäudeversicherungswert und Altersentwertung) vorgenommen. Die Eigentümerin/der Eigentümer erhält eine detaillierte Bewertungsanzeige für die Steuerdeklaration. Die CVP begrüsst diesen Schritt. Ein positiver Nebeneffekt ist, dass ein Gesetz aufgehoben werden kann. Für die CVP wichtig ist, dass LuVal keine unnötige Erhöhung des Steuersubstrats zur Folge hat. Eine Erhöhung aufgrund eines höheren Verkehrswerts kann es aber geben (wenn zum Beispiel die letzte Schatzung Jahre zurückliegt).

Die CVP hat sich in der Kommissionsberatung dafür eingesetzt, dass die Regierung dem Kantonsrat in spätestens vier Jahren einen Wirkungsbericht vorlegen muss. So lassen sich Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen und korrigierende Massnahmen können eingeleitet werden. Die neue Schatzungsmethode ermöglicht jährliche Einsparungen von rund 1,5 Millionen Franken. Das ist Abbau von Bürokratie! Die CVP setzt sich ein, dass die Neuorganisation des Schatzungswesens kundenfreundlich umgesetzt wird.

FDP: Neue Ära im Schatzungswesen

Die Vereinfachung im Schatzungswesen für Immobilien wird endlich realisiert; ein langjähriges FDP-Anliegen. Zukünftig wird standardisiert und nach aktuellen, marktnahen Regeln bewertet. Der Augenschein vor Ort durch die Dienststelle Steuern fällt grösstenteils weg und die Schatzung der Immobilien erfolgt neu alle 5 Jahre (bisher alle 15 Jahre).

Damit wird die jährliche Indexierung des Mietwertes für die Steuererklärung überflüssig. Die Schatzungsanzeige dient informativ der Steuerdeklaration. Die Immobilienbesitzer können die Werte neu beim jährlichen Steuerveranlagungsverfahren anzufechten. Es ist zu erwarten, dass diese Vereinfachungen jährliche Einsparungen von rund 1,5 Millionen Franken bringen.

Ein ausgewogen zusammengesetztes Fachgremium stellt sicher, dass die Parameter Landwert, Kapitalisierungszinssatz und Mietwertansatz den marktnahen Gegebenheiten entsprechen. Mit dem aus der Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) geforderten Wirkungsbericht wird spätestens vier Jahre nach Inkrafttreten überprüft, ob die geforderte Steuerneutralität dem Systemwechsel standhält.

Die FDP begrüsst die verbesserte Transparenz, die Einheitlichkeit im Vorgehen und die erhöhte Effizienz im Schatzungswesen. Erfreulich ist auch, dass für einmal ein Gesetz sowie die dazugehörige Verordnung aufgehoben werden. Die wenigen Gesetzesartikel zum Schatzungswesen werden ins Steuergesetz integriert.

SVP: Gradlinig für den Bürger!

Die Fraktion der SVP freut sich über das gute Jahresergebnis 2018. Die Massnahmen und der Weg dazu haben voll gegriffen. Zuerst muss man immer der Böse sein, bevor alle wieder davon profitieren können. Der Bürger merkt, dass die Steuern «Äs Gäh und äs Näh» bleiben müssen, im Gleichgewicht mit den erforderlichen Ausgaben.

Ein Beweis ist sogar eine erfreuliche Senkung der Schulden, die zwar hauptsächlich auf die gute Bewertung der Beteiligungen zurückzuführen ist. Es ist erfreulich, dass wir uns weit weg von der gesetzlich zulässigen Schulden-Grenze befinden. Genau so muss es sein. Mit dem grossen Vertrauensbeweis der Stimmbürger durch die Annahme von AFR 18 und STAF haben wir die Bestätigung, dass dieser Weg der Richtige ist.

Solide Finanzen geben Sicherheit. Damit es so bleibt, müssen wir auch in Zukunft Gesetze und Verordnungen durchleuchten und vor allem nicht noch mehr ausweiten. Wir werden genau schauen und den Sinn und Unsinn für den Bürger hinterfragen, prüfen und allenfalls bekämpfen. Einzig bei der Prämienverbilligung haben wir mit der Unterstützung der Regierung voll ins Fettnäpfchen gegriffen. Darauf sind wir nicht stolz. Wir sprechen aber weiterhin offen über heikle Punkte und legen offen, was Sache ist. Wir werden weitere Optimierungen einleiten. Gehen wir diesen Weg gemeinsam und freuen uns über den Erfolg von Volksnähe, Zuverlässigkeit und Gradlinigkeit.Vroni Thalmann, Flühli

Grüne: Planungs- und Baugesetz ist rechtswidrig

Nach dem Prämienverbilligungsdebakel wird der Kanton Luzern erneut durch das Bundesgericht auf einen bundesrechtswidrigen Zustand hingewiesen. Das Raumplanungsgesetz schreibt bei Einzonungen einen Mehrwertausgleich von mindestens 20 Prozent vor. Diese Forderung hat der Kanton bei der Revision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) in der minimalen Höhe von 20 Prozent zwar umgesetzt, gleichzeitig aber eine Freigrenze von 100 000 Franken festgelegt. Den Grünen war dieser Freibetrag schon in der Vernehmlassung zu hoch, ein Antrag auf einen Freibetrag von 50 000 fand bei den Bürgerlichen keine Mehrheit. Nun hat das Bundesgericht eine Bestimmung des Kantons Tessin, die ebenfalls eine Freigrenze von 100 000 Franken vorsah, aufgehoben.

Weil das Raumplanungsgesetz in den Übergangsbestimmungen vorsieht, dass Kantone, die den Mehrwertausgleich nicht bis am 30. April 2019 umgesetzt haben, mit einem Einzonungsmoratorium belegt werden, gilt im Kanton seit dem 1. Mai 2019 ein Einzongsstop. Mit der Botschaft 157 soll das PBG revidiert und den Freibetrag auf 50 000 Franken festgesetzt werden.

Da das Bundesgericht mit dem besagten Urteil aber nur zum Ausdruck bringt, dass der Freibetrag von 100 000 Franken zu hoch ist, jedoch nicht sagt, welche Freigrenze es akzeptieren würde, stellen die Grünen nun den Antrag auf eine Freigrenze von 30 000 Franken. So wäre der Kanton Luzern auf der sicheren Seite, damit diese vermeidbare Übung nicht noch einmal nötig wird.

SP: Wir tragen den Frauenstreik ins Parlament

Am gestrigen Frauenstreik gingen in der ganzen Schweiz Tausende von Frauen auf die Strasse und forderten mehr Respekt statt Sexismus, Lohngleichheit, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie ein Ende der Gewalt gegen Frauen. SP-Frauen und SP-Männer beteiligten sich nicht nur aktiv an den Vorbereitungen des 14. Juni, sie tragen auch wichtige Forderungen des Frauenstreiks ins Parlament. An dieser Session stehen gleich zwei SP-Vorstösse zu diesem Thema auf der Traktandenliste.

So verlangt die SP Antworten, warum beim Kanton für die Prävention häuslicher Gewalt nur 10 Stellenprozente zur Verfügung stehen und daher beim Kanton nur wenig Priorität hat. Die Garantie von Sicherheit gehört zu den Kernaufgaben des Staates. Deshalb darf häusliche Gewalt nicht länger zur Privatsache erklärt werden, sie liegt in der Verantwortung des Kantons.

Auch bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf will die SP vorwärtsmachen. Wer beim Kanton Luzern arbeitet, soll zwei Wochen Vaterschaftsurlaub bekommen. Nur so ist es für Väter möglich, die intensive Zeit nach der Geburt des eigenen Kindes mit der Partnerin mitzuerleben und von Beginn weg Verantwortung für die Familienarbeit zu übernehmen.

Die SP setzt sich auch nach dem Frauenstreik für gleiche Rechte für alle ein: Dank dem Wahlerfolg mit drei zusätzlichen Sitzen und vier neuen Frauen im Kantonsrat. In unserer Fraktion sind die Frauen in der Mehrheit! Ich freue mich als neuer Fraktionschef, mit einem hoch motivierten Team in die neue Legislatur zu starten.

GLP: Stimmvolk wird über den Tisch gezogen

Das Luzerner Stimmvolk hat der Aufgaben – und Finanzreform 18 (AFR18) am 19. Mai mit rund 57 Prozent JA-Stimmen zugestimmt. Den letzten Akt dieser neuen Aufgaben- und Finanzierungsteilung zwischen Kanton und den Gemeinden schreibt voraussichtlich der Kantonsrat am Montag mit der Verabschiedung der Steuergesetzrevision 2020. Darin ist eine moderate Erhöhung der Vermögenssteuern, mit welcher die Mehrbelastungen der Gemeinden durch die AFR18 gemindert werden soll, vorgesehen. Dies hat man den Stimmberechtigten denn auch so verkauft. In der Abstimmungsbotschaft zur AFR18 wurde dabei mit keinem Wort erwähnt, geschweige denn in den Gesamtbilanzen der Reform eingerechnet, dass diese Erhöhung auf vier Jahre befristet wird. Damit fehlen den Gemeinden ab 2023 plötzlich weitere rund 23 Millionen.

Der so genannte und mit der Genehmigung der AFR18 gesetzlich verankerte «Härteausgleich», welcher die Belastungen unter den Gemeinden etwas ausgleichen soll, wird mit der Steuergesetzrevision 2020 zur Makulatur. Und es kommt noch Schlimmer. Die ebenfalls im neuen Steuergesetz enthaltenen höheren Freibeträge bei der Berechnung des steuerbaren Vermögens entsprechen einer geplanten Steuersenkung, welche sich weder der Kanton noch die Gemeinden leisten kann. Mit einer Genehmigung der Steuergesetzrevision 2020 am kommenden Montag würden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über den Tisch gezogen. Das kann die GLP nicht unterstützen.

Kommentare (0)