Das Luzerner Kantonsgericht hat den Bademeister und den Geschäftsführer der Strandbad Lido AG Luzern freigesprochen. Das Urteil wurde am Mittwochmorgen veröffentlicht. Damit bestätigte das Kantonsgericht ein Urteil des Bezirksgerichtes Luzern vom 3. September 2019: Auch dieses hatte die beiden Männer vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Zusammenhang mit einem Badeunfall freigesprochen.
Ein Familienvater sprang im Juni 2014 von einem 90 Zentimeter hohen Steg ins knapp ein Meter tiefe Wasser. Der Mann schlug mit dem Kopf auf dem Grund auf und zog sich schwere Wirbelsäulenverletzungen zu, die zu einer Tetraplegie führten.
Die Luzerner Staatsanwaltschaft hatte das Strafverfahren wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung durch Unterlassung Ende 2015 eingestellt. Gegen die Einstellung hatte sich der Mann zuvor erfolglos beim Kantonsgericht gewehrt. Das Bundesgericht entschied schliesslich im Juli 2017, dass der Fall wieder aufgerollt werden muss.
Der Privatkläger, welcher das Urteil des Bezirksgericht anfocht, muss die Hälfte der Gerichtskosten des Berufungsverfahren übernehmen.
Das Urteil wurde im Dispositiv eröffnet. Es ist nicht rechtskräftig.
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