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Luzern

Luzerner Kantonalbank und Stadtrat raufen sich zusammen: Schon im Juli ist die Bahnhofstrasse autofrei

Nach jahrelangem Hin und Her wird ein Grossteil der Bahnhofstrasse autofrei. Die LUKB spricht von Zugeständnissen des Stadtrates. Dieser sieht das etwas anders.
Stadtrat Adrian Borgula auf der Stadtluzerner Bahnhofstrasse, die bald schon weitgehend autofrei sein wird.
(Bild: Boris Bürgisser (Luzern, 2. Juni 2020))
(Skizze: PD/Stadt Luzern)

Simon Mathis

Simon Mathis

Simon Mathis

Nun geht’s an der Bahnhofstrasse Schlag auf Schlag: Ab Anfang Juli wird der Abschnitt zwischen der Einmündung Hirschengraben/Hirschmattstrasse und der Seidenhofstrasse grösstenteils autofrei sein (siehe Grafik).

Schon 2013 verlangte eine Volksinitiative, die Bahnhofstrasse solle verschönert und nach Möglichkeit autofrei werden. Ende 2018 hatte das Parlament genug vom langsamen Voranschreiten des Vorhabens; es machte Druck, das Projekt endlich umzusetzen.

In jüngster Zeit jedoch drohte dem Stadtrat ein neuer Bremsklotz: Die Luzerner Kantonalbank (LUKB), die an der Hirschmattstrasse ein Parkhaus mit rund 500 Plätzen betreibt, legte gemeinsam mit sechs weiteren Parteien beim Luzerner Kantonsgericht Beschwerde gegen das Verkehrskonzept rund um die Bahnhofstrasse ein. Nun haben die Beteiligten allerdings einen Rechtsstreit abgewendet und sich aussergerichtlich geeinigt. Die Teilsperrung mitsamt Aufwertung kann somit bereits im Juli in Kraft treten.

Die Stadt Luzern verdeutlicht die Veränderungen mit folgender Skizze:

Die beiden wichtigsten Forderungen erfüllt

«Wir haben schon Ende 2018 drei Hauptforderungen für flankierende Massnahmen aufgestellt», sagt Marcel Hurschler, Mitglied der Geschäftsleitung der LUKB und Sprecher der Beschwerdeführer. «Zwei von ihnen – die beiden wichtigsten – hat der Stadtrat nun erfüllt.» Die erste Forderung sei ein Rechtsabbiegeverbot für alle, die von der Winkelriedstrasse in die Pilatusstrasse einfahren. Je nach Bedarf werde sich der Stadtrat dafür einsetzen, die Lichtsignale an der Pilatusstrasse neu zu koordinieren oder die Grünphase für Fussgänger an der Astoriakreuzung zu verlängern. Das soll eine Verkehrsüberlastung durch die Linksabbieger verhindern.

Die zweite Forderung drehe sich um das private Parkhaus im Innenhof der Theaterstrasse, die im Teilbesitz der LUKB ist; der Stadtrat hat zugesichert, dass die Zu- und Abfahrt für die rund 100 Parkplätze über die Bahnhofstrasse abgewickelt werden kann.

Die dritte Forderung der LUKB lautete, beim Polizeigebäude im Hirschengraben eine Ampel einzuführen. «Da dieser Bereich zurzeit Gegenstand der Planung um den Pilatusplatz ist, ist diese Forderung nicht mehr sinnvoll», erläutert Hurschler. Glücklich mache die Beschwerdeführer hingegen, dass sich die Stadt zu einem Monitoring bereiterklärt habe; die Beschwerdeführer werden während 18 Monaten quartalsweise über die Effekte der neuen Verkehrsführung unterrichtet. Ausserdem betont Marcel Hurschler:

«Die LUKB und die sechs weiteren Beschwerdeführer haben sich nie gegen eine autofreie Bahnhofstrasse gewehrt. Es ging immer nur darum, ein Verkehrschaos als Folge der Sperrung zu vermeiden.»

Mit den Zugeständnissen der Stadt Luzern sei die Voraussetzung dafür geschaffen, dass der Verkehr weiterhin funktioniere. Deshalb habe man die Beschwerde zurückgezogen. Bei den anderen sechs Beschwerdeführern handelt es sich um Unternehmen und Privatpersonen. Die LUKB koordinierte die Beschwerde und die Kommunikation der insgesamt sieben Parteien.

Bloss «punktuelle Verbesserungen»

Erfreut zeigt man sich auch auf Seiten des Stadtrates. «Ich bin froh, dass wir nun vorwärtsmachen und den Parlamentsauftrag umsetzen können», sagt Mobilitätsdirektor Adrian Borgula (Grüne). Er hält fest:

«Gegenüber unserer bisherigen Planung ändert sich nichts Grundlegendes.»

Man habe nun einfach punktuelle Verbesserungen angebracht und das Monitoring verbindlich gemacht. Die Zu- und Abfahrt des privaten Parkhauses werde geringe Auswirkungen auf die Bahnhofstrasse haben, so Borgula. Zudem sei dies seit jeher angedacht gewesen: «Erschliessung, Versorgung und Zugang zu privaten Parkieranlagen waren in der Planung immer garantiert.» Der Zubringerdienst bleibe ebenfalls gestattet.

Folgt man den Aussagen des Stadtrates, wirkt es so, als hätte die LUKB mit ihren Forderungen offene Türen eingerannt. Im Situationsplan der Teilsperre vom März 2019 ist beispielsweise das Rechtsabbiegeverbot bereits vorgesehen. Marcel Hurschler relativiert: «Die Massnahmen mögen angedacht gewesen sein, sie waren aber in der im April 2019 publizierten Verkehrsanordnung nicht verbindlich integriert, wie wir es im partizipativen Prozess aufgrund der Verkehrssimulationen gefordert hatten.» Das 2018 überwiesene Postulat der SP, Grünen und GLP habe den Planungsprozess beschleunigt und den Kritikern rechtlich keine andere Wahl gelassen, als eine Beschwerde einzureichen. Huschler:

«Man kann also durchaus sagen, dass die Beschwerdeführer mit der Stadt zusätzliche flankierende Massnahmen verbindlich fixieren konnten.»

Die Teilsperrung ist der erste Schritt der autofreien Bahnhofstrasse. Zurzeit wird die definitive Neugestaltung mitsamt unterirdischer Velostation erarbeitet. Der Stadtrat wird das Projekt voraussichtlich im Herbst vorstellen. Ziel ist, dass die Bahnhofstrasse 2023 auf ihrer ganzen Länge weitgehend autofrei ist. Dann soll auch die Velostation fertiggestellt sein.

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