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Luzern

Pläne der Luzerner Regierung für Reduktion der Sekmodelle dürften scheitern

Kommenden Montag stehen Änderungen des Volksschulbildungsgesetzes auf der Traktandenliste des Luzerner Kantonsrats. Am meisten zu reden geben wird die geplante Reduktion der Sekmodelle. Aber auch die Schulkosten, welche der Kanton den Gemeinden vergütet, sind umstritten.
In der Sekundarschule Willisau wird die Sekundarschule noch nach dem getrennten Modell geführt. (Bild: Boris Bürgisser (Willisau, 27. März 2018) )

Roseline Troxler

Am 15. März diskutiert der Luzerner Kantonsrat über Änderungen bei der Volksschulbildung. Das gleichnamige Gesetz soll überarbeitet werden. Rahel Estermann, Co-Fraktionschefin der Grünen (Luzern), erwartet eine lebhafte Debatte, wie sie auf Anfrage sagt. «Noch selten haben wir Kommissionsmitglieder zu einer Gesetzesänderung so viele Rückmeldungen erhalten.» Estermann präsidiert die kantonsrätliche Kommission für Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK).

Vier Gemeinden kennen das getrennte Sekundarschulmodell

Geht es nach der Mehrheit der 13 EBKK-Mitglieder, soll die von der Regierung geplante Reduktion der Sekundarschulmodelle von drei auf zwei gestrichen werden. Die EBKK hat einen entsprechenden Antrag gestellt.

Die Luzerner Regierung will den Gemeinden künftig nur noch die Wahl zwischen dem kooperativen und dem integrierten Modell bieten. Heute gibt es auch noch das getrennte Modell. Dieses kennen noch vier Gemeinden – Emmen, Horw, Malters und Willisau. Hier werden Sekundarschülerinnen und Sekundarschüler in den Niveaus A, B und C in separaten Klassen unterrichtet. Anders sieht es im integrierten Modell aus, das 25 Gemeinden mit Sekundarschulen kennen. Bei diesem Modell gibt es eine Stammklasse mit Schülern aller Niveaus. Beim kooperativen Modell (16 Gemeinden) werden Schülerinnen in einer Stammklasse mit Niveau A/B und einer Klasse mit Niveau C unterrichtet. Die beiden Modelle integriert und kooperativ haben gemein, dass die Fächer Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik in klassenübergreifenden Niveaugruppen unterrichtet werden.

Vier Parteien waren in Vernehmlassung gegen Modell-Reduktion

Der Antrag der EBKK dürfte im Kantonsparlament gute Chancen haben. Schon in der Vernehmlassung haben sich CVP, SVP, FDP und GLP gegen die Abschaffung des getrennten Modells ausgesprochen. Dass sich die Mehrheit der EBKK für drei Sekmodelle ausgesprochen hat, führt Rahel Estermann auf mehrere Faktoren zurück:

«Die Kommissionsmitglieder haben die Eigenverantwortung der Gemeinden hoch gewichtet.»

Einen wichtigen Einfluss hatten laut Estermann auch die Stimmen jener Gemeinden, welche noch das getrennte Modell führen. «Sie konnten aufzeigen, dass es ihnen trotz nach Niveau getrennter Klassen gelingt, die Stärken und Schwächen der einzelnen Lernenden zu fördern.» Die Mehrheit der EBKK habe daher eine Notwendigkeit für die Abschaffung dieses Modells nicht festgestellt. Ein weiterer Faktor war laut der Kommissionspräsidentin jener, dass der Trend der Gemeinden sowieso weg vom getrennten Modell geht, «auch ohne dass es Vorschriften von oben herab braucht».

Wechsel bei der Berechnung der Schulkosten

Für Diskussionen sorgen dürfte auch der Systemwechsel bei der Abgeltung der Schulkosten. Der Kanton zahlt den Gemeinden bisher Pro-Kopf-Beiträge an die Volksschulen. Diese decken laut der Botschaft der Regierung 50 Prozent der Betriebskosten. Künftig sollen nicht mehr die durchschnittlichen Betriebskosten aller Gemeinden massgebend sein, sondern ein Standardwert pro Klasse abgegolten werden. Die Standardkosten werden aufgrund der definierten durchschnittlichen Kosten einer Klasse berechnet. Gemäss Regierung soll der Wechsel kostenneutral erfolgen. Die Mehrheit der EBKK begrüsst den Wechsel zu einem «einfacheren und transparenteren Berechnungsmodell». Die EBKK will das Gesetz dahingehend ergänzen, dass eine aktive Mitwirkung der Volksschuldelegation bei der Festlegung der Standardkosten Pflicht ist. Diese Delegation wird durch den Verband der Luzerner Gemeinden gewählt. Estermann betont:

«Die Gemeinden sollen nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Schliesslich machen die Bildungskosten einen beträchtlichen Anteil der Budgets aus.»

Beim Volksschulbildungsgesetz sind weitere Änderungen geplant: So sollen Gemeinden künftig obligatorisch eine frühe Sprachförderung anbieten. Weiter soll in den Gemeinden das Angebot der Schulsozialarbeit fix installiert werden. Neuerungen sind auch bei den schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen vorgesehen. So soll der Kanton künftig jeder Gemeinde einen Beitrag im Umfang von 50 Prozent entrichten. Diese Änderungen werden von der EBKK mehrheitlich gutgeheissen. Rahel Estermann ist überzeugt: «Die Botschaft der Regierung zum Volksschulbildungsgesetz beinhaltet viele wichtige Fortschritte.»

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