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Luzern

Luzern: Wo Menschen am Rande der Gesellschaft den Winter verbringen

Das Leben auf der Strasse ist hart. Besonders im Winter. Zwischen Gassenküche, Notschlafstelle und der Polizei versuchen die Institutionen in den kalten Nächten, alle im Warmen zu wissen. Das ist jedoch nur bedingt möglich.
In kalten Nächten nehmen manche auch eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch in Kauf. (Bild: Angelika Warmuth/EPA)

Ismail Osman

An den meisten Tagen kommt nur der Pöstler. Die Türe des Mehrfamilienhauses wird frühmorgens geöffnet, um ihm Zugang zu den Briefkästen zu gewähren. Während der aktuell ­kalten Tage und noch kälteren Nächte kann es jedoch vorkommen, dass die offenstehende Türe auch noch von anderen ­Personen genutzt wird.

Die Aussicht auf eine vom Boiler oder Wäschetrockner gewärmte Ecke im Keller kann Menschen am Rande unserer Gesellschaft durchaus dazu bewegen, ein Wohnhaus als ungebetener Gast zu betreten. Was tun in dieser Situation? Gibt es so was wie ein «richtiges» Verhalten? Luzerner Institutionen wie die Gassenarbeit, die Notschlafstelle oder die Polizei haben alle Erfahrung mit solchen Situationen. «Einen universal gültigen Verhaltenscode gibt es natürlich nicht, da muss jede Situation individuell betrachtet werden», sagt Franziska Reist, Geschäftsleiterin des Vereins kirchliche Gassenarbeit Luzern. «Dass eine solche Situation verunsichern kann, ist verständlich», sagt Reist. Nebst der Gassenarbeit könne man sich etwa auch an die Einsatzgruppe Sicherheit Intervention Prävention (SIP) wenden. «Im Zweifelsfall sollte man die Polizei rufen», rät Reist. Dies, auch wenn man kein Interesse hat, den Vorfall zur Anzeige zu bringen. «Die Polizei ist heute in Sachen Deeskalation und im Umgang mit von Sucht und Armut betroffenen Menschen geschult und darin geübt.»

Im Zweifelsfall die Polizei rufen

Dem pflichtet auch Luzerns Polizeisprecher Christian Bertschi bei: «Kann man Zustand und das Verhalten der Person nicht abschätzen, empfehlen wir, die Person nicht direkt anzusprechen, sondern die Polizei zu rufen.» Erscheint die Polizei vor Ort, kontrolliert die Patrouille die angetroffenen Personen. «Bei Bedarf wird die Person, die sich unbefugt im Haus befindet, nach draussen begleitet.» Weitere Konsequenzen hat dies zunächst nicht – beim Hausfriedensbruch handelt es sich um ein Antragsdelikt. Der Hauseigentümer oder der Mieter müsste somit aktiv Anzeige erstatten. «Oftmals kontaktieren die Mieter die Verwaltung, um den Vorfall mitzuteilen. Dort wird dann entschieden, ob man das Vergehen zur Anzeige bringen will», sagt Bertschi.

Anders verhält es sich, wenn Drogen im Spiel sind: «Dann bleibt der Hausfriedensbruch weiterhin ein Delikt, verfolgt werden aber in erster Linie ­mögliche Verstösse gegen das ­Betäubungsmittelgesetz», erklärt Christian Bertschi.

Die Realität von Menschen ohne festen Wohnsitz und/oder Suchtkrankheiten kennt auch Urs Schwab, Leiter der Notschlafstelle Luzern. In sechs Zimmern bietet der Verein Jobdach dort insgesamt 15 Betten an. «In Zusammenhang mit dem Übernachten in Kellern habe ich alles gehört», erzählt Schwab. «Von Personen, die Kaffee und eine Iso-Matte in den Keller brachten, bis zum Rausschmiss.» Wie jemand mit der Situation umgeht, hänge auch stark von Faktoren wie dem eigenen Weltbild, Wertvorstellungen oder Glaube ab, so Schwab. «Wünschenswert ist in jedem Fall ein kommunikativer Umgang ohne Beschimpfungen und Be­leidigungen.»

Interessanterweise hat die kalte Jahreszeit kaum einen Einfluss auf die Belegung der Notschlafstelle, stellt Schwab fest. «Wir haben im Winter zwar weniger Fluktuation als etwa in einem langen Sommer, wie jener im vergangenen Jahr. Übers Jahr gesehen sind es in den vergangenen Jahren aber mit ziemlicher Konstanz zwischen 230 und 240 Personen.» Schwab vermutet, dass in den ­kalten Nächten manche sich längerfristig arrangieren und bei jemandem unterkommen können.

Die kältesten Nächte können aber dennoch Einfluss auf die Arbeit in der Notschlafstelle haben. «Wir müssen dann besonders verhältnismässig in unserer Arbeit sein», sagt Schwab und erklärt. «Haben Personen bei uns eigentlich noch Ausstände, aber kommen unterkühlt bei uns an, machen wir Ausnahmen.» Das kann auch heissen, dass ein zuvor ausgesprochenes Hausverbot temporär ausgesetzt wird – sofern das Hausverbot nicht mit Gewalttätigkeiten zusammenhängt. Wer bezüglich Schlafplätzen helfen will, kann vom Verein Jobdach Gutscheine für Übernachtungen beziehen (eine Übernachtung kostet 10 Franken). «Natürlich sind wir daneben immer auch auf Spenden­gelder angewiesen, um den ­Betrieb aufrechtzuerhalten», fügt Schwab hinzu.

Der Verein kirchliche Gassenarbeit Luzern setzt zudem sogenannte Aufsuchende Sozialarbeit ein. Drei- bis viermal pro Woche sind diese in Zweierteams unterwegs, besuchen Suchtbetroffene an ihren Treffpunkten, versuchen deren Vertrauen zu gewinnen und weiterzuhelfen. «Während der Wintermonate wird zwangsläufig auch das Thema Unterkunft angeschnitten», sagt Geschäftsleiterin Franziska Reist. «Wir versuchen dann zu vermitteln und nehmen – nach Möglichkeiten – auch eine vermittelnde Rolle ein.» Problematisch sieht sie vor allem die Situation von Sexarbeitern, welche teilweise bei ihren Freiern unterkommen: «Hier besteht dann jeweils ein sehr starkes Abhängigkeitsverhältnis.» Reist stellt aber auch fest, dass es einen kleinen Anteil von Personen gibt, die ganz bewusst im Freien schlafen wollen – ungeachtet der Temperaturen. «Diese sind in der ­Regel aber bestens dafür ausgerüstet und wissen, wie man solche Nächte übersteht.»

Hinweis: Mehr Informationen: www.gassenarbeit.ch und www.jobdach.ch

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