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Luzern

LKW-Chauffeure aus dem Kanton Luzern blitzen vor Bundesgericht ab

Weil sie zu viel Kies geladen hatten, sind fünf Lastwagenfahrer verurteilt worden. Die Behörden waren zufällig auf die belastenden Dokumente gestossen.

Die brisanten Unterlagen kamen bei einer Hausdurchsuchung zum Vorschein. Die Strafuntersuchung galt zwar einem Kieswerkbetreiber, die Staatsanwaltschaft beschlagnahmte aber zugleich stapelweise Liefer- und Waagscheine, die eine Reihe von Lastwagenfahrern belasteten. Der Zufall half bei der Aufdeckung der rund 2500 Verstösse, begangen durch Dutzende von Personen.

Zahlreiche Chauffeure erhielten in der Folge Post von der Staatsanwaltschaft. Der Vorwurf: Sie hatten zu viel Kies auf ihre Lastwagen geladen. Per Strafbefehl wurden sie wegen Überschreitens des zulässigen Gesamtgewichts zu Bussen verurteilt. Nicht alle wollten dies auf sich sitzen lassen. Unter ihnen fünf Chauffeure, die sich mit einer Einsprache gegen den Strafbefehl zur Wehr setzten.

Bussen in der Höhe von 800 bis 3000 Franken

Allerdings war ihnen weder vor dem Bezirksgericht Willisau noch vor dem Luzerner Kantonsgericht Erfolg beschieden; beide Instanzen sprachen sie wegen mehrfachen fahrlässigen Überschreitens des zulässigen Gesamtgewichts schuldig und bestätigten die Bussen in der Höhe von 800 bis 3000 Franken.

Und so kam es, dass die überladenen Kiestransporter aus dem Kanton Luzern auch noch die Bundesrichter in Lausanne beschäftigten. Sie seien von Schuld und Strafe freizusprechen, fordern die fünf Chauffeure, deren Beschwerden von der obersten Instanz zusammen beurteilt wurden.

Eines der Hauptargumente der Beschuldigten: Die Liefer- und Waagscheine seien Zufallsfunde, die nicht als Beweise verwertet werden dürften. Zwar räumen sie ein, dass die Hausdurchsuchung beim Kieswerkbetreiber angesichts der schweren Vorwürfe verhältnismässig gewesen sei. Weil den Chauffeuren selbst jedoch nur Übertretungen zur Last gelegt werden, wäre aus ihrer Sicht eine Hausdurchsuchung in ihrem Fall nicht zulässig gewesen. Schwerverkehrskontrollen nennen sie als milderes Mittel, das den Behörden zur Verfügung gestanden wäre, um gegen überladene Lastwagen vorzugehen.

Privatsphäre der Chauffeure nicht tangiert

Bereits das Luzerner Kantonsgericht hat diese Einwände zurückgewiesen. Schwerverkehrskontrollen nützten nichts, schon begangene Widerhandlungen liessen sich damit nicht mehr ahnden, stellte die kantonale Instanz klar. Ausserdem hätte die Staatsanwaltschaft angesichts von mehreren Verstössen innert kurzer Zeit auch im Fall der Lastwagenfahrer eine Hausdurchsuchung anordnen dürfen. Und mit Blick auf den Umstand, dass die Unterlagen in den Räumlichkeiten des Kieswerkbetreibers gefunden worden waren, hielt das Kantonsgericht fest: Von einem belastenden Eingriff in die Privatsphäre oder gar in die Grundrechte der Chauffeure könne keine Rede sein.

Das Bundesgericht teilt diese Einschätzung und erklärt die zufällig gefundenen Dokumente für verwertbar. Entscheidend ist demnach, dass die Hausdurchsuchung beim Kieswerkbetreiber rechtmässig war, was auch die Beschuldigten nicht bestreiten. Eine zusätzliche Prüfung, ob die Intensität der Hausdurchsuchung gemessen an der Bedeutung der dabei zufällig entdeckten Delikte verhältnismässig war, ist nach Ansicht der obersten Richter nicht nötig. Die Beschwerden der fünf Chauffeure werden abgewiesen. Neben den Bussen müssen sie gemeinsam die Gerichtskosten von 6000 Franken bezahlen.

Bundesgerichtsurteil 6B_24/2019 bis 6B_28/2019 vom 3. Oktober 2019

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