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Luzern

Ladenschlussgesetz muss dem Luzerner Stimmvolk unterbreitet werden

Der Luzerner Kantonsrat will das Ladenschlussgesetz nicht einer obligatorischen Volksabstimmung unterstellen. Das ist falsch.

Lukas Nussbaumer

Die grosse Mehrheit des Luzerner Kantonsrats will längere Ladenöffnungszeiten. Der Entscheid fiel am Montag genauso deutlich aus wie Anfang Dezember bei der ersten Beratung des hoch emotionalen Geschäfts – die Gegner des Kompromisses zwischen Detaillisten und Gewerkschaften waren zwei Mal chancenlos. Demnach sollen die Läden an Werktagen unter der Woche ab Mai bis 19 Uhr und an Samstagen bis 17 Uhr offen haben dürfen. Dafür fiele ein Abendverkauf weg.

Trotz dem klaren Bekenntnis der Volksvertreter zu dieser moderaten Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die Grünen ziehen in Erwägung, das Referendum zu ergreifen. Das müssen sie, weil sich der Kantonsrat gegen ihren Willen nicht zu einer obligatorischen Abstimmung durchringen konnte.

Warum, ist zumindest nachvollziehbar. CVP, SVP, FDP und Grünliberale könnten nämlich Angst haben, dass die Stimmbürger den hoch gelobten Kompromiss nicht so toll finden wie sie. Schliesslich lehnten die Luzernerinnen und Luzerner längere Öffnungszeiten an der Urne drei Mal ab. Gäbe es ein viertes Nein, hätte die grosse Mehrheit des Parlaments am Volk vorbei politisiert. Exakt deshalb ist ein Referendum wünschenswert: Dieses umstrittene Geschäft braucht den Segen des Volks. Mit dem Ja zu einer obligatorischen Urnenabstimmung hätte der Kantonsrat für definitive Gewissheit sorgen können. Das hat das Parlament verpasst – schade.

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