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Luzern

Ladenöffnungszeiten in Luzern vor Ostermontag erweitert

Am Hohen Donnerstag dürfen die Läden bis 18.30 Uhr und am Ostersamstag bis 17.00 Uhr geöffnet bleiben.

(fg) Die Tage vor Ostern sind erfahrungsgemäss für Grossverteiler und Detaillisten sehr umsatzstark und dementsprechend mit hohen Kundenfrequenzen verbunden. Um die Massnahmen des Bundes zur Eindämmung der Coronapandemie möglichst wirksam umsetzen zu können, soll die Schliessungszeit ausnahmsweise am Donnerstag vor Ostern (Hoher Donnerstag) um eineinhalb Stunden, wie an einem normalen Werktag, auf 18.30 Uhr und am Ostersamstag um eine Stunde auf 17.00 Uhr nach hinten verschoben werden, schreibt der Kanton Luzern in einer Mitteilung.

Die temporäre Samstagsöffnungszeit entspräche jener Regelung, wie sie aufgrund der Gesetzesänderung ab 1. Mai 2020 generell gelten wird. Der Regierungsrat erhofft sich von dieser einmaligen Ausnahmeregelung, dass:

  • Die Weisungen des Bundes damit konsequent umgesetzt werden können.
  • Die Kundenfrequenzen an diesen beiden Tagen besser verteilt werden können.
  • Ein besserer Schutz für das Verkaufspersonal garantiert werden kann.

Detaillistenverband reichte Gesuch ein

Das Gesuch um Ausweitung der Einkaufszeiten unter strikter Einhaltung der Corona-Schutzmassnahmen wurde von der Genossenschaft Migros Luzern eingereicht, wobei Coop, Denner, Aldi, Manor und der Detaillistenverband des Kantons Luzern den Antrag unterstützen. Der Regierungsrat hat das Anliegen geprüft und den Luzerner Gewerkschaftsbund (LGB) als Sozialpartner zur Stellungnahme eingeladen. «Um das Personal zu schützen, bräuchte es kürzere statt längere Öffnungszeiten», sagt Giuseppe Reo, Regionalleiter der Unia Zentralschweiz. Der LGB unterstützt aber die einmalige Ausnahmeregelung. «Kundinnen und Kunden sollen allerdings nicht erst kurz vor Ladenschluss einkaufen gehen», mahnt Reo.

Für den Regierungsrat stehen die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sowie die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und anderen Artikeln des Grundbedarfs an oberster Stelle, heisst es in der Mitteilung. Er erachte diese vorübergehende Anpassung der Schliessungszeiten in der aktuellen Situation als zweckmässig und auch notwendig.

Ostereinkäufe rechtzeitig tätigen

Aufgrund der Offenheit aller am Prozess Beteiligten für eine pragmatische, einmalige Lösung hat der Regierungsrat die Ausnahmeregelung beschlossen und wird sie am kommenden Samstag im Kantonsblatt publizieren. Entsprechend zufrieden zeigte sich denn auch die Genossenschaft Migros Luzern – Guido Rast, Leiter des Bereichs Super-/Verbrauchermarkt, hält fest: «Wir schätzen diese Massnahme als wichtigen Beitrag zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes. Dank der verlängerten Öffnungszeiten am Donnerstag und am Ostersamstag verteilen sich die Frequenzen besser auf die beiden Tage.»

Der Detailhandel, so Rast, unterstütze die Präventionsmassnahmen des BAG mit zahlreichen Massnahmen und dosiere die Kundenzahl in den Läden. Guido Rast wie auch Rolf Bossart, Geschäftsführer des Detaillistenverbandes des Kantons Luzern, haben eine klare Botschaft: «Wir appellieren an die Kunden, ihre Ostereinkäufe rechtzeitig zu tätigen und auch Randzeiten – nicht aber erst kurz vor Ladenschluss – zu nutzen.»

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