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Malters

Kriminalgericht: Autofahrer wird für Unfall auf der Todesstrecke zu 15 Monaten verurteilt

Bei einer Kollision auf der Autostrasse H10 bei Malters starben im Juni 2015 zwei Männer. Ursache war ein Überholmanöver eines Dritten.

Ein 26-jähriger Autofahrer ist vom Luzerner Kriminalgericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Der Schweizer verursachte im Juni 2015 auf der Autostrasse H10 in Malters mit einem Überholmanöver einen Unfall, bei dem zwei Familienväter ihr Leben verloren. Er setzte trotz herannahendem Gegenverkehr zum Überholen eines Sattelschleppers an, wie der Staatsanwalt an der Verhandlung vom 22. November 2019 ausführte.

Der entgegenkommende Autofahrer führte ein Ausweichmanöver nach rechts aus. In der Folge verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und geriet dabei auf die linke Fahrbahnhälfte, wo es zu einer Frontalkollision mit einem korrekt fahrenden Auto kam. Der Beschuldigte, ein Handwerker aus dem Kanton Schwyz, war in der 100er-Strecke mit einem kleinen Subaru unterwegs. Bei der Verhandlung gab er an, weit vorne ein Auto auf der Gegenfahrbahn gesehen zu haben. Beim Überholen habe er aber die Übersicht behalten. Das Manöver sei richtig gewesen, er würde wieder so handeln.

«Gefährliche Fahrweise löschte Leben aus»

Für den Staatsanwalt ist diese Aussage eine Schutzbehauptung. «Durch seine gefährliche Fahrweise wurden zwei Menschenleben ausgelöscht. Er hätte nie überholen dürfen. Die Strasse nennt man nicht umsonst Todesstrecke.» Er beantragte für mehrfache fahrlässige Tötung oder für mehrfache eventualvorsätzliche Tötung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, respektive vier Jahren.

Die Verteidigerin plädierte auf Freispruch. Ihr Mandant sei ein Sündenbock. Bei einem Unfall mit zwei Toten brauche es wohl einen solchen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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