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Luzern

Krebskranker Kosovare entgeht Landesverweis

Ein wegen Drogenhandels verurteilter Familienvater darf nicht aus der Schweiz weggewiesen werden. Das Bundesgericht hebt einen Luzerner Entscheid auf.

Für die Luzerner Behörden war der Fall klar: Der Kosovare Mitte 50 muss die Schweiz verlassen. Den Entscheid des Migrationsamts vom November 2017, den Vater von fünf Kindern des Landes zu verweisen, bestätigte erst das Justiz- und Sicherheitsdepartement, dann das Kantonsgericht. Grund dafür war eine Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren, ausgesprochen vom Aargauer Obergericht im Oktober 2015. Er hatte sich am Handel mit Heroin beteiligt. Bereits damals zog er den Entscheid weiter ans Bundesgericht, doch der Erfolg blieb ihm verwehrt. Anders im zweiten Anlauf, wie das am Montag veröffentlichte Urteil zeigt. Darin klärt die oberste Instanz des Landes, ob eine Wegweisung verhältnismässig ist.

Unbestritten ist vor Bundesgericht: Die zentrale Voraussetzung für einen Widerruf der Niederlassungsbewilligung ist erfüllt, dazu reicht eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr. Der Mann, der seit 1992 in der Schweiz lebt, hält die Massnahme dennoch für unverhältnismässig – insbesondere aus gesundheitlichen Gründen. Er leide an Lungenkrebs, werde mit Chemotherapie behandelt, spüre zudem noch immer die Folgen eines Unfalls und habe Schmerzen am Fuss. Angewiesen sei er auf die Unterstützung seiner Familie und der Ärzte in der Schweiz, argumentiert der Kosovare.

Daneben besteht seine Strategie darin, die eigene Beteiligung am Heroingeschäft herunterzuspielen. Nicht aus Gewinnsucht, sondern aus verwandtschaftlichem Pflichtgefühl habe er damals gehandelt. Seither seien mehr als zwölf Jahre vergangen, in denen er nichts mehr mit Drogen zu tun gehabt habe, macht er in seiner Beschwerde geltend. Kurz: ein einmaliger, grober Fehler. Aus dem Bundesgerichtsentscheid geht allerdings hervor, dass der Mann sowohl vor als auch danach straffällig geworden ist. «Weitgehend wegen Delikten mit Bagatellcharakter» sei er verurteilt worden, halten die Richter fest. Genannt werden unter anderem Vorfälle im Strassenverkehr, aber auch Hehlerei, einfache Körperverletzung, Sachbeschädigung.

«Eine aussergewöhnliche Situation»

Entscheidend für das Urteil ist jedoch ein anderer Faktor als der Strafregisterauszug: die Krebserkrankung des Mannes. Das Luzerner Kantonsgericht hatte geurteilt, eine Chemotherapie sei auch im Kosovo möglich. Wenn nötig könne er dort nach seiner Rückkehr weiter behandelt werden. Das Bundesgericht teilt zwar diese Einschätzung, kommt aber zu einem anderen Schluss:

«Angesichts der Schwere seiner Erkrankung liegt indes eine aussergewöhnliche Situation vor.»

In Bezug auf die Chemotherapie sei «eine Kontinuität der Behandlung» anzustreben, die bei einem Umzug in den Kosovo nur bedingt gewährleistet werden könne. Sollte sich sein Gesundheitszustand verschlechtern, sei er zudem dringend auf die Unterstützung seiner Familie angewiesen. Daher überwiegt aus Sicht der obersten Instanz das private Interesse des Mannes am Verbleib in der Schweiz gegenüber dem Interesse der Öffentlichkeit an dessen Wegweisung.

Das Fazit des Bundesgerichts: «Der Widerruf der Niederlassungsbewilligung erweist sich infolge der seit der Tatbegehung verstrichenen Zeit und der schweren akuten Erkrankung des Beschwerdeführers als unverhältnismässig.» Die Beschwerde des Kosovaren wird gutgeheissen, der Kanton Luzern muss dessen Anwalt eine Entschädigung von 2500 Franken bezahlen. In ihrem Urteil machen die Richter ihn aber auch darauf aufmerksam, dass er bei weiteren Straftaten jederzeit des Landes verwiesen werden könnte – aus der Wegweisung wird eine Verwarnung.

Bundesgerichtsurteil 2C_479/2019 vom 12. Dezember 2019

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