notifications
Luzern

Kommission will Fehlanreiz bei Härtefallhilfe beheben

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Luzerner Kantonsrats unterstützt die Aufstockung und Flexibilisierung der Härtefallhilfe. Verbesserungsbedarf sieht sie aber bei Firmen, deren Angestellte in Kurzarbeit sind.
Nächste Woche befasst sich der Luzerner Kantonsrat wieder mit der Härtefallhilfe für Unternehmen.  (Bild: Pius Amrein (Sursee, 25. Januar 2021))

Alexander von Däniken

Grösser und gezielter soll sie werden, die Luzerner Härtefallhilfe für Unternehmen. Der Regierungsrat legt dem Parlament darum in einer Woche verschiedene Massnahmen vor. Zentral sind die Aufstockung der Hilfe für Unternehmen mit einer Umsatzeinbusse von 40 Prozent um knapp 22 Millionen Franken. Und ein Zusatzkredit zur Flexibilisierung des A-fonds-perdu-Anteils. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Kantonsrats steht geschlossen hinter diesen Plänen.

Einen Antrag reicht die WAK unter dem Vorsitz von CVP-Kantonsrätin Yvonne Hunkeler (Grosswangen) allerdings ein. Er zielt auf die Berechnung der Umsatzeinbusse ab. Konkret wird bis jetzt bei der Berechnung des Umsatzes auch die Kurzarbeitsentschädigung berücksichtigt. «Wenn also ein Unternehmen seine Angestellten behält, erzielt es aufgrund der Kurzarbeitsentschädigungen einen höheren Umsatz und verliert dadurch allenfalls den Anspruch auf Unterstützungshilfe», so die Kommission. Um Fehlanreize zu vermeiden, soll bei der Berechnung des massgebenden Umsatzes die Kurzarbeitsentschädigung nicht berücksichtigt werden, fordert eine Mehrheit der WAK.

40-Prozent-Grenze soll bleiben

Abgesehen von diesem Antrag erachtet die WAK die zentralen Forderungen eines parteiübergreifenden Postulats aus der Januar-Session als erfüllt. So habe der Regierungsrat auch eine Senkung des massgebenden Umsatzrückgangs geprüft, sei aber wie nun die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass die Bundesvorgaben eingehalten werden sollen.

Das hat bereits die Planungs- und Finanzkommission (PFK) so gesehen. Diese hat sich ausserdem mit weiteren Massnahmen des Regierungsrats befasst und sich hinter die Pläne gestellt. So unterstützt die PFK einen Sonderkredit über rund 10,8 Millionen Franken für Corona-Ausfallentschädigung im Kulturbereich und Nachtragskredite zum Budget 2021 für die Hochschule Luzern, den Kulturbereich, touristische Angebote des öffentlichen Verkehrs und zur Flexibilisierung der A-fonds-perdu-Beiträge.

Wie die erste Härtefalltranche ist auch die nun geplante zweite Tranche dem fakultativen Referendum unterstellt. Bei einer Verabschiedung durch den Kantonsrat nächste Woche läuft die Referendumsfrist am 19. Mai ab. Erhält auch die zweite Tranche grünes Licht, summiert sich die Zahl der finanziellen Mittel für die Luzerner Härtefallmassnahmen auf knapp 87 Millionen Franken. Diese setzen sich zusammen aus den zwei eigentlichen Härtefalltranchen und den 40 Millionen Franken, die der Regierungsrat als gebundene Ausgabe für zwangsgeschlossene Betriebe gesprochen hat.

Kommentare (0)