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Luzern

Kommission lehnt Volksinitiativen «Luzerner Kulturlandschaft» ab und stimmt Gegenvorschlag zu

Die Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie (Ruek) des Luzerner Kantonsrates lehnt die Verfassungsinitiative und die Gesetzesinitiative zur Luzerner Kulturlandschaft ab. Den Gegenvorschlag heisst die Kommission gut.

(zfo) Zwei Volksinitiativen zur Luzerner Kulturlandschaft – bestehend aus einer Verfassungs- und einer Gesetzesinitiative – wurden Mitte 2018 beim Kanton eingereicht. Nun hat sich die Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie (Ruek) mit den Initiativen befasst. Sie lehnt diese ab und stimmt dem Gegenvorschlag zu. Sie beantrage jedoch Änderungen, wie sie in einer Mitteilung schreibt.

Die Fruchtfolgeflächen seien innert zehn Jahren vollständig zu kartieren und in den Planungsinstrumenten darzustellen. Weiter soll der Kanton sicherstellen, dass der Mindestumfang an Fruchtfolgeflächen gemäss den Vorgaben des Bundes dauernd erhalten bleibt. Zudem soll geregelt werden, wer für die Umsetzung der Vorgaben zur Biodiversität und zur Eingliederung von Bauten und Anlagen in das Landschaftsbild zuständig ist.

Die Ruek hat die Geschäfte unter dem Vorsitz von Peter Fässler (SP, Kriens) vorberaten. Sie werden in der Oktober-Session 2019 des Luzerner Kantonsrats behandelt.

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