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Luzern

Kantonsratskommission unterstützt Forderung nach einem Fussgängerstreifen

Die Bewohner des Wohn- und Pflegezentrums Lippenrüti in Neuenkirch sollen künftig sicher die Strasse überqueren können. Die Kommission Bau und Verkehr befürwortet eine entsprechende Petition.
Bei diesem Strassenübergang bei der Bushaltestelle Lippenrüti in Neuenkirch soll es einen Fussgängerstreifen geben.  (Bild: Philipp Schmidli (6. März 2020))

Reto Bieri

Im vergangenen Juni reichten die Neuenkircher Ortsparteien (FDP, CVP, SP und SVP) sowie der Gemeinderat und die Baugenossenschaft Lippenrütipark eine Petition ein. Diese verlangt, bei der Erstellung der Radverkehrsanlage im Abschnitt Lippenrüti das Tempo auf 60 zu reduzieren und einen Fussgängerstreifen zu markieren.

Damit sollen Betagte und Besucher des Wohn- und Pflegezentrums Lippenrüti sowie der Überbauung Lippenrütipark sicher die Strasse überqueren können.

Nun hat die Kommission Bau und Verkehr des Luzerner Kantonsrats bekanntgegeben, dass sie die Forderung der Petitionäre unterstützt. Zwar könne über das Anbringen von Signalen und Markierungen nicht frei bestimmt werden. «Es gelten zuerst die bundesrechtlichen Vorgaben aus der Strassenverkehrsgesetzgebung», heisst es in einem Bericht der Kommission.

«Kann nur mit einem Fussgängerstreifen erreicht werden»

Man erachte es jedoch als angezeigt, in diesem konkreten Einzelfall alle Möglichkeiten auszuschöpfen und insbesondere auch eine Ausnahme zu prüfen. Das Ziel müsse es sein, dass die bestehende Bushaltestelle von den Bewohnerinnen und Besuchern des Wohn- und Pflegezentrums Lippenrüti auch tatsächlich genutzt wird und das Naherholungsgebiet optimal erschlossen ist.

«Dies kann nur mit einem markierten Fussgängerstreifen erreicht werden», sagt die Kommission im Bericht weiter. Die Petition ist an der kommenden Kantonsratssession traktandiert. Diese findet am 15. und 16. März in Sursee statt.

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