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Luzern

Portugiese muss nach Messerattacke auf Ex-Frau ins Gefängnis

Aus Eifersucht hat ein 52-jähriger Mann seiner ehemaligen Frau mit einem Messer mehrere Verletzungen zugefügt. Das Kantonsgericht verurteilte ihn wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu fünfeinhalb Jahren.

Aus Eifersucht, vielleicht auch aus Wut und Verzweiflung hat ein 52-jähriger Portugiese am 13. Mai 2016 seine frühere Ehefrau mit einem Messer attackiert. Die beiden haben sich zwei Wochen zuvor nach zehn Jahren getrennt, die Frau hatte einen anderen Mann kennen gelernt und ist mit ihm eine neue Beziehung eingegangen. Das Treffen endete in einem Fiasko.

Nachdem das Luzerner Kriminalgericht den Beschuldigten im Juni 2021 wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, Drohung, versuchter Nötigung und Freiheitsberaubung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilte, meldete der Verteidiger Berufung an. Dieser beantragte für seinen Mandanten eine bedingte Freiheitsstrafe. Der Beschuldigte habe die Frau nicht töten wollen und es sei zudem nicht klar erwiesen, was sich damals ereignet hatte. Vielmehr sei die Situation eskaliert. Das Kantonsgericht bestätigte das Urteil der ersten Instanz am 7. Juni 2022.

Aussprache des einstigen Ehepaares endete blutig

Laut Anklageschrift der Luzerner Staatsanwaltschaft stand es mit der Ehe seit längerer Zeit nicht mehr zum Besten. Es soll verschiedentlich zu häuslicher Gewalt von Seiten des Ehemannes gekommen sein. Zwei Wochen nach der Trennung trafen sich die beiden sowie die Schwester der Frau in der früheren gemeinsamen Wohnung in der Region Luzern zu einer Aussprache.

Eigentlich sollte das weitere Vorgehen besprochen werden, doch es kam zum Streit. Der Mann stiess seine Ex-Frau von einem Stuhl und fügte ihr danach mit einem Klappmesser mehrere Verletzungen zu. Er hatte laut Anklage zuvor schon mehrfach Todesdrohungen ihr gegenüber geäussert. Nach der blutigen Auseinandersetzung versuchte der Beschuldigte, sich selber umzubringen. An die Vorfälle vermochte er sich nicht mehr zu erinnern, wie er an der Verhandlung am Kantonsgericht zu Protokoll gab.

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