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Luzern

Horw macht's vor – sieben Gründe, warum ein Einwohnerrat für Ebikon Sinn macht

Welche Vorteile hat ein Parlament, welche Nachteile? Die Horwer müssen es wissen. Die Gemeinde verfügt seit Jahrzehnten über einen Einwohnerrat, ist ähnlich gross wie Ebikon und dient deshalb als Vorbild.
(Bild: hor)

Roman Hodel

In zehn Tagen befinden die Ebikoner über die Initiative zur Einführung eines Einwohnerrats. Erstmals überhaupt stehen alle politischen Parteien dahinter – und auch der Gemeinderat ist für ein Ja. «Der Gemeinderat will sein Wirken demokratisch breiter abstützen lassen», begründete dies Gemeindepräsident Daniel Gasser (CVP) kürzlich in unserer Zeitung. In der Botschaft zur Abstimmung zieht der Gemeinderat mehrere Luzerner Gemeinden, die bereits ein Parlament haben, zum Vergleich heran. Als Referenz für Ebikon (rund 13'900 Einwohner) dient aufgrund der fast identischen Grösse Horw (rund 14'200 Einwohner). Die Gemeinde im Süden von Luzern hat seit fast 50 Jahren ein Parlament ...

... und macht damit gute Erfahrungen. Das weiss der Horwer L20-Politiker Urs Steiger bestens. Er amtete von 1991 bis 2000 als Gemeinderat. Nach seiner Abwahl trat er politisch kürzer. Seit dem 1. September ist er wieder im Horwer Parlament dabei, diesmal als Einwohnerrat – wie schon Anfang der 1990er-Jahre. Steiger nennt diverse Vorteile eines Parlaments:

1. Die Auseinandersetzung ist strukturiert

«Ein Einwohnerrat schafft bei allen Geschäften und Themen eine strukturierte Auseinandersetzung von Generellem bis hin zu Details», sagt Steiger. Dazu trage auch die Vorberatung in den Kommissionen des Einwohnerrats bei.

2. Der Einwohnerrat schafft Öffentlichkeit und Kontinuität

Die Sitzungen sind öffentlich, können von Interessierten live mitverfolgt werden, und die Medien berichten darüber. Zudem sichert der Einwohnerrat die Kontinuität der Diskussion. «Geschäfte werden über längere Zeit behandelt, und die Argumentation wird dank der beteiligten Fraktionen weiterentwickelt», so Steiger.

3. Grossprojekte werden dank Dialog verbessert

Bei Grossprojekten bewährt sich das parlamentarische System gemäss Steiger besonders: «Weil diese durch den Dialog verbessert und damit auch zur Abstimmungsreife gebracht werden.» Ein aktuelles Beispiel ist in Horw der Bebauungsplan Dorfkern Ost. Diesen hatte das Parlament 2017 an den Gemeinderat zurückgewiesen. Hauptgrund: die zu starke Verdichtung. Zwei Jahre später legte die Exekutive eine überarbeitete Version vor. Diese genehmigte der Einwohnerrat in einer ersten Lesung, aber nicht ohne ein paar Bemerkungen einzubringen. Inwiefern der Gemeinderat diese berücksichtigen kann, wird sich bei der zweiten Lesung zeigen, die noch aussteht. In Ebikon hingegen wird über ein Bebauungsplan bloss an der Urne entschieden, die Kommissionen vorab haben lediglich beratende Funktion.

4. Gemeinderat ist dem Einwohnerrat Rechenschaft schuldig

Sowohl in den Kommissionen, insbesondere in der Geschäftsprüfungskommission, aber auch im Parlament muss der Gemeinderat seine Geschäfte vertreten und die Fragen der Einwohnerrätinnen und Einwohnerräte beantworten, die mittels Vorstössen (speziell Interpellationen und Anfragen) eingebracht werden.

5. Parteien ohne Gemeinderat können sich besser einbringen

«Die Parteien sind viel näher und vor allem kontinuierlich an den Entscheiden und an der Arbeit des Gemeinderats und der Gemeindeverwaltung dran», sagt Urs Steiger. «Sie haben einen besseren Einblick in die Tätigkeiten und Entscheidungen und sind nicht allein auf Medienmitteilungen oder Verlautbarungen angewiesen.»

6. Aufwand ist vertretbar

Ein Einwohnerratsmitglied muss sich Zeit einräumen für die monatliche Sitzung, die vorbereitende Fraktionssitzung sowie das entsprechende Aktenstudium. «Letzteres kann je nach Vorkenntnis der Materie mehrere Stunden in Anspruch nehmen», so Steiger. Wer zusätzlich einer Kommission angehört, hat in der Regel noch eine weitere Sitzung. Dafür kann ein Parlamentsmitglied mitdiskutieren und vor allem mitbestimmen.

7. Nachteile sind überschaubar

Schwierigkeiten ergeben sich laut Steiger am ehesten bei der Abgrenzung, was als operativ und was als strategisch zu betrachten ist. «Diese Abgrenzung ist eine stete Reibungsfläche», sagt er. Als Beispiel dient wieder ein Bebauungsplan. Der Einwohnerrat ist für dessen Erlass zuständig, der Gemeinderat für die Umsetzung in Gestaltungsplänen beziehungsweise in Baubewilligungen. «Da kommt am Schluss nicht immer das heraus, was vom Einwohnerrat gewollt war.»

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