notifications
Luzern

Ehefrau missbraucht und genötigt

Während viereinhalb Jahren hat ein 45-jähriger Schweizer die Mutter seines Sohnes zu sexuellen Handlungen gezwungen. Seine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten wird zu Gunsten einer Behandlung aufgeschoben.

Mit der Geburt des gemeinsamen Sohnes im Jahr 2010 schien das Familienglück für ein Schweizer Ehepaar perfekt zu werden. Drei Jahre später wurde aus dem vermeintlichen Paradies die Hölle: Der 45-jährige Handwerker vergewaltigte damals seine Frau zum ersten Mal. In den folgenden viereinhalb Jahren nötigte er sie mehrere Male zu sexuellen Handlungen und er wendete auch Gewalt in Form von Schlägen an.

Bei der Verhandlung am Luzerner Kriminalgericht vom 26. Mai schilderte die Vertreterin der Frau, dass der Beschuldigte nicht selten wütend von der Arbeit nach Hause gekommen sei. Er sei immer brutaler und hemmungsloser geworden. Die Staatsanwaltschaft beantragte für mehrfache Vergewaltigung, mehrfache sexuelle Nötigung, mehrfache einfache Körperverletzung sowie Pornografie eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren und zudem die Anordnung einer ambulanten Massnahme.

Genugtuung von 35'000 Franken

Das Kriminalgericht verurteilte den Beschuldigten, der die ihm vorgeworfenen Straftaten zugab, zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten. Unter Aufschub des Vollzugs der Strafe hat das Gericht eine ambulante Behandlung aufgrund einer psychischen Störung angeordnet. Der Beschuldigte muss zudem seiner inzwischen von ihm geschiedenen Frau eine Genugtuung in der Höhe von 35'000 Franken bezahlen. Und er muss die Verfahrenskosten von rund 30'000 Franken übernehmen.

Der Verteidiger plädierte auf eine mildere Strafe. Die Vergehen seines Mandanten seien «gewiss nicht leicht», führte er bei der Verhandlung aus. Der Beschuldigte sei aber nicht der Triebtäter, den die Staatsanwaltschaft beschreibe. Es handle sich um einen teilinvaliden Mann, der bis dahin unbescholten gewesen sei.

Die Handlungen seien auch eine Reaktion auf die Lebensumstände gewesen. Seine Partnerin sei die dominante Person in der Beziehung gewesen. Sie habe ihn bevormundet, geringgeschätzt und manipuliert, beschrieb der Verteidiger. Er beantragte eine Strafe von nicht höher als drei Jahren. Die ambulante Massnahme sei unter Aufschub des Vollzugs anzuordnen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Kommentare (0)