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Luzern

Grüne verhindern Steuererhöhung in der Stadt Luzern

Eine ungewöhnliche Allianz zwischen Bürgerlichen und Teilen der Grünen sorgt dafür, dass in der Stadt Luzern künftig höhere Defizite erlaubt sind. Damit fällt der Druck auf den Steuerfuss vorerst weg.
Für 2021 und 2022 sieht die Finanzlage in der Stadt Luzern nicht gut aus. (Bild: Boris Bürgisser)

Robert Knobel

Die Stadt Luzern hat ein Problem: Das Budget 2021 sieht ein Defizit von 16,5 Millionen Franken vor. Das ist an sich schon unerfreulich genug – erst recht aber, wenn man bedenkt, dass derart rote Zahlen eigentlich gar nicht erlaubt wären. Das städtische Finanzhaushaltsreglement schreibt nämlich vor, dass das Budgetdefizit maximal 4 Prozent des Ertrags einer Steuereinheit betragen darf. Aktuell wären dies 7,5 Millionen Franken. Doch das Stadtparlament hat bereits im November beschlossen, ein mehr als doppelt so hohes Minus zu akzeptieren und somit die geltenden Bestimmungen zu missachten.

Jetzt darf die Stadt ein Minus von 15 Millionen budgetieren

Auch für 2022 sieht die Finanzlage kaum besser aus. Doch ein zweites Mal wollen Stadtrat und Parlament die Reglementsvorgaben nicht mehr verletzen. Fürs Budget 2022 gibt es daher nur zwei Möglichkeiten: Entweder ein massives Sparpaket mit Steuererhöhung – oder die Vorgaben ändern. Das Stadtparlament hat sich am Donnerstag für die zweite Variante entschieden. Das jährlich erlaubte Budgetdefizit wird auf 8 Prozent einer Steuereinheit verdoppelt – also auf rund 15 Millionen Franken. Damit folgte das Parlament dem Antrag des Stadtrats. Nun sollte es möglich sein, für 2022 ein rechtskonformes Budget zu erstellen, ohne gleich die Steuern erhöhen zu müssen.

Eine Steuererhöhung will eigentlich niemand. Dennoch ist Luzern knapp an diesem Szenario vorbeigeschrammt. Das kam so: SP, Grüne und die Geschäftsprüfungskommission (GPK) wollten eigentlich noch viel weiter gehen als der Stadtrat und die jährliche Defizitobergrenze gleich ganz abschaffen. Dagegen wehrten sich die Bürgerlichen vehement. Sollte die Obergrenze abgeschafft werden, würde man dagegen das Referendum ergreifen, drohte die CVP.

Referendumsdrohung wirkte sofort

Da eine allfällige Volksabstimmung frühestens in der zweiten Jahreshälfte stattfinden würde, hätte der Stadtrat das Budget 2022 auf der Basis der bisherigen Regeln erstellen müssen. Das hätte bedeutet: ein Defizit von maximal 7,5 Millionen. Da dies unrealistisch ist, wäre dem Stadtrat nichts anderes übrig geblieben, als für 2022 die Steuern zu erhöhen. Die bürgerliche Referendumsdrohung wirkte sofort: Die Mehrheit der Grünen rückte von der ursprünglichen Forderung, die Defizitobergrenze abzuschaffen, ab und unterstützte die moderate Version des Stadtrats einer Verdoppelung der Obergrenze. Damit erzielte dieser eine solide Mehrheit.

Mirjam Fries (CVP) war froh darum: «Es braucht weiterhin eine einfache und klare Vorgabe, wie hoch ein Defizit maximal sein darf. Das zwingt uns, rechtzeitig zu handeln.» Ähnlich sah dies Marco Baumann (FDP):

«Dass wir die jetzige Krise relativ gut meistern können, hat auch mit den strengen Sicherheitsmechanismen zu tun.»

Auch Thomas Gfeller (SVP) fand, die Stadt sei damit stets gut gefahren.

Anders sah dies die SP, die an der Abschaffung der Defizitobergrenze festhielt. Simon Roth erinnerte daran, dass die Rechnungen der Stadt Luzern seit Jahren um ein Vielfaches besser abschliessen als budgetiert. So gesehen könne man getrost höhere Defizite einplanen, da die negativen Prognosen ohnehin meist nicht einträfen. Ob die Defizitobergrenze nun 7,5 oder 15 Millionen beträgt – Roth findet:

«Mit solchen Vorgaben strangulieren wir uns völlig unnötigerweise.»

Auch die GLP findet, dass die Diskussionen über die jährlich erlaubten Defizite am eigentlichen Problem vorbeizielen. Sie wünscht sich, dass das Finanzhaushaltsreglement grundsätzlich überarbeitet wird. Denn trotz der jetzt beschlossenen Lockerung der Defizitgrenze werde man spätestens ab 2023 erneut ein Problem haben. Grund dafür ist ein Passus im Reglement, der besagt, dass die städtischen Bilanzen über eine Fünfjahresperiode gesehen jeweils positiv sein müssen. Für Jules Gut ist diese Vorgabe nicht zielführend:

«Das führt bloss dazu, im Schnellschuss Sparübungen machen zu müssen.»

Die GLP will deshalb die Fünfjahresregel durch einen neuen, konjunkturabhängigen Ausgleichsmechanismus ersetzen. Eine entsprechende Motion ist hängig.

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