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Luzern

Freiheitsstrafe für Drogenlieferant der Luzerner Partyszene

Ein Luzerner Drogenhändler, der die Partyszene mit Stoff versorgt hatte, ist vom Kriminalgericht zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte die Drogen auch an Minderjährige verkauft und bei Kunden mit Gewalt Schulden eingetrieben.

(sda) Das Kriminalgericht sprach den 23-jährigen Schweizer nicht nur wegen des Verstosses gegen verschiedene Artikel des Betäubungsmittelgesetzes schuldig, sondern verurteilte ihn unter anderem auch wegen Körperverletzung und Raufhandels oder wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Insgesamt hatte der Beschuldigte gegen 13 Gesetzesbestimmungen verstossen.

Zusätzlich zur Freiheitsstrafe sprach das Gericht eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Franken (total 900 Franken) sowie eine Busse von 1000 Franken aus. Die Verfahrenskosten, die der Verurteilte bezahlen muss, belaufen sich auf knapp 31'000 Franken.

Das Urteil ist rechtskräftig. Es ist im abgekürzten Verfahren zustande gekommen, das heisst, der Beschuldigte und das Kriminalgericht haben dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft zugestimmt.

Mit 19 Jahren regen Drogenhandel aufgezogen

Der Verurteilte ist gebürtiger Iraner und war im Bubenalter in die Schweiz gekommen. Weiterführende Schulen, die er nach der Sekundarschule in Angriff nahm, brach er ab. Im Alter von 19 Jahren begann er einen regen Handel mit Kokain, Amphetaminen, Ecstasy und Marihuana, wie es in der Anklageschrift heisst.

Wegen des Drogenhandels kam der junge Mann zwar mehrmals in Untersuchungshaft, er liess sich dadurch aber nicht von seinem Tun abbringen. In der Luzerner Partyszene sei er als Dealer bekannt wie ein bunter Hund gewesen, schreibt die Staatsanwaltschaft. Mit seinem Netzwerk aus Lieferanten, Läufern und Abnehmern habe er ein eigenes Drogenimperium geschaffen.

Die Staatsanwaltschaft bezeichnet den Dealer als rücksichtslos und skrupellos. So habe er auch Minderjährigen Drogen verkauft. Gegenüber säumigen Kunden habe er Einschüchterungen und Gewalt ausgeübt. Seine Respektlosigkeit gegenüber Staat und Polizei seien grenzenlos gewesen.

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