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Luzern

Freigestellter Luzerner Asylzentren-Leiter beschwert sich bei Kantonsregierung

Der suspendierte Leiter der Asylzentren im Kanton Luzern hat seine Freistellung mit einer Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat angefochten. Er verlangt, dass die Freistellung als unrechtmässig erklärt und aufgehoben wird.

Der Anfangs Juni freigestellte Asylzentren-Leiter der kantonalen Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF), Adrian Portmann, ist wie angekündigt juristisch gegen seine Freistellung vorgegangen. Seine Freistellung hat er mit einer Verwaltungsbeschwerde beim Luzerner Regierungsrat angefochten.

Begründet wird die Beschwerde damit, dass die massgeblichen Anforderungen an eine Freistellung nicht erfüllt gewesen seien, wie der freigestellte Luzerner Asylzentren-Leiter Adrian Portmann am Mittwoch in einer Mitteilung schrieb.

«Der geordnete Vollzug der dienstlichen Aufgaben war nie auch nur annähernd gefährdet. Im Gegenteil: Der Betrieb lief bis zu meinem letzten Arbeitstag reibungslos», so der Beschwerdeführer.

Es habe auch keine zeitliche Dringlichkeit gegeben, die eine vorsorgliche Massnahme im Sinne einer Freistellung gerechtfertigt hätte. Die Gegenseite berufe sich auch gar nicht darauf. Das Vorliegen einer Dringlichkeit gehöre aber zu den zwingenden Grundbedingungen einer Freistellung.

Sich keiner Pflichtverletzung bewusst

Zudem sei ihm vor dem faktischen Inkrafttreten der Massnahme das rechtliche Gehör nicht gewährt worden. Ausserdem frage er sich, welche für eine Freistellung notwendige schwere oder wiederholte Pflichtverletzung er begangen habe – «nach einer solchen sucht man in meinem Fall vergebens.»

Der Vollzug der Massnahme erfolgte gemäss Adrian Portmann unnötig und willkürlich. Und: «Durch die besonders entwürdigende Art der Durchführung war die Freistellung auch unnötig verletzend, rufschädigend und insgesamt rechtsmissbräuchlich.»

Ruf und Leumund gefährdet

Durch das ungewöhnlich rigorose Vorgehen des Arbeitgebers sei sein Leumund ernsthaft gefährdet worden – nicht nur innerhalb der Verwaltung, sondern auch in der Öffentlichkeit. Im Übrigen gehe er grundsätzlich davon aus, «dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat, zu erfahren, was die Verwaltung in ihrem Namen und mit ihrem Geld macht.»

Noch bestehe für Regierungsrat und Verwaltung die Gelegenheit, die unterlaufenen Fehler zu korrigieren, bevor ein noch grösserer Schaden entsteht, so Adrian Portmann weiter. (pd/dvm)

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