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Luzern

Familienzulagen im Kanton Luzern einzufordern, soll einfacher werden

Das aktuelle Familiengesetz erschwert die Arbeit der Sozialdienste, beispielsweise wenn in zerrütteten Familien der erwerbstätige  Elternteil die Mitarbeit verweigert, findet Kantonsrätin Christina Reusser (Grüne). Eine Motion soll das ändern.

(uus) In einer Motion von Erstunterzeichnerin Christina Reusser (Grüne, Ebikon) wird der Luzerner Regierungsrat aufgefordert, Dritten zu ermöglichen, Familienzulagen geltend zu machen können. Das aktuelle Familiengesetz erschwere die Arbeit der Sozialdienste, beispielsweise wenn in zerrütteten Familien der erwerbstätige – und damit anspruchsberechtigte – Elternteil die Mitarbeit verweigert.

Da die erwerbstätige anspruchsberechtigte Person in der Regel nicht von der Sozialhilfe unterstützt werde, biete sich Sozialdiensten oder dem anderen Elternteil oft keine andere Lösung, als die Anmeldung vor Gericht einzuklagen.

Der Regierungsrat hält in seiner Antwort zunächst fest, es gebe bereits heute ein Antragsrecht des nichterwerbstätigen Elternteils. Handlungsbedarf sieht er allerdings bei fremdplatzierten Kindern und bei fehlender Beistandschaft. Er weist jedoch darauf hin, dass eine kantonale Regelung nur auf Arbeitgeber im Kanton Luzern angewandt werden könnte. Der Regierungsrat will deshalb die Möglichkeit einer Bundeslösung prüfen lassen. Er beantragt dem Kantonsrat, die Motion als Postulat erheblich zu erklären, um weitere Abklärungen treffen zu können.

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