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Luzern

Europäischer Gerichtshof stützt Luzerner Behörden bei Ausschaffung

Ein in Luzern lebender Nigerianer wurde zu Recht ausgeschafft. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.

Der Fall hat für Aufsehen gesorgt. Als im vergangenen Jahr ein damals 41-jähriger, straffällig gewordener Nigerianer von Luzern ausgeschafft werden sollte, formierte sich Widerstand. Mittels Onlinepetition wurden Unterschriften gesammelt, damit der Mann, welcher mit einer Schweizerin verheiratet ist und drei Kinder im Alter von zwei, sechs und acht Jahren hat, nicht vom Amt für Migration rückgeführt wird.

Vergebens. Im Juni 2019 wurde der Mann schliesslich ausgeschafft. Auch eine Demonstration vor dem Luzerner Polizeigebäude konnte dies nicht verhindern.

Was ist höher zu gewichten: Familie oder Delikte?

Die letzte Hoffnung der Familie war der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Mit einer Beschwerde und dem Verweis auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention forderten die Angehörigen, die Achtung des Familienlebens höher zu gewichten als die kriminelle Vergangenheit des Mannes.

Dieser wurde zwischen 2008 und 2016 mehrfach verurteilt, unter anderem wegen Drogenhandels, habe sich seither jedoch «vorbildlich» verhalten, wie das Onlineportal «Zentralplus» damals berichtete.

Aufgrund der Schwere dieser Delikte sei die Rückführung aber rechtmässig gewesen, heisst es im Strassburger Urteil, das nun im Quartalsbericht veröffentlicht wurde. Die Schweizer Behörden hätten «alle relevanten Interessen hinreichend abgewogen». Beispielsweise, dass seine strafbaren Handlungen «dem Wohl der Kinder zuwiderliefen».

Daher sei die Beschwerde «unbegründet und damit unzulässig», urteilen die höchsten Richter Europas einstimmig.

Hinweis: Entscheid Nr. 35201/18

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