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Luzern

Einbrüche in Mehrfamilienhäusern in Kriens und Luzern: Georgische Kriminaltouristen sollen ins Gefängnis

Genau zwei Jahre nach ihrem ersten Einbruch in Luzern, sehen sich zwei Georgier vor dem Kriminalgericht wieder. Der Staatsanwalt beantragt für gewerbs- und bandenmässigen Diebstahl eine Freiheitsstrafe von bis zu 46 Monaten, die Verteidiger wollen Haftentlassung.

Die Begrüssung der zwei Beschuldigten an der gestrigen Verhandlung war nach heutigem, pandemiegeprägtem Empfinden fast kriminell. Die Georgier, die gemäss Luzerner Staatsanwaltschaft in elf Wohnungen in Kriens und Luzern Einbruchdiebstähle verübten, umarmten sich herzlich.

Sie haben laut Anklage vom 19. Januar bis 1. Februar 2019 in Mehrfamilienhäusern Gegenstände und Bargeld im Wert von 88'000 Franken gestohlen. Bei der Befragung der Untersuchungsbehörden und am Kriminalgericht gab der Jüngere die ihm vorgeworfenen Delikte zu. Er will abgesehen von einem Einbruch, sämtliche Taten alleine verübt haben. Sein Kollege habe nichts damit zu schaffen. Eingereist sei er als Tourist. Weil ihm das Geld ausgegangen sei, habe er die Einbrüche verübt. Diese seien nicht von vornherein geplant gewesen.

46 Monate Freiheitsstrafe und 10 Jahre Landesverweis

Der Staatsanwalt glaubte kein Wort: «Ich wähne mich in einer Märchenstunde, hier handelt es sich um Kriminaltouristen. Sie reisten gemeinsam ein, um zwecks Geldbeschaffung Einbrüche zu begehen.» Dass der Jüngere die Taten alleine verübt haben wolle, sei abgesprochen, um den Vorwurf der Bandenmässigkeit zu bestreiten.

Er beantragte für den 25-Jährigen unter anderem für gewerbs- und bandenmässigen Diebstahl eine Freiheitsstrafe von 40 Monaten und für den 31-Jährigen 46 Monate. Die höhere Strafe deshalb, weil dieser bereits in Italien, Deutschland und in der Schweiz Einbrüche verübt hatte. Zudem sollen die Männer für 10 Jahre des Landes verwiesen werden.

Natürlich bestritt auch der Ältere, an den Einbrüchen beteiligt gewesen zu sein. Nur geringfügige Drogendelikte gab er zu. Sein Verteidiger beantragte daher Freispruch in allen anderen Punkten. Für die Betäubungsmittel sei eine Busse angemessen. Sollte das Gericht seinen Mandaten «wider Erwarten» auch für Einbruch schuldig sprechen, seien ihm höchstens drei anzulasten. Dafür sei eine Strafe von 18 Monaten angebracht.

Drei Hinweise, aber keine Beweise für die Tat

Drei Einbrüche deshalb, weil Hinweise für seine Anwesenheit an drei Tatorten gefunden wurden. In einer Wohnung wurde seine DNA festgestellt, andernorts hinterliess er einen Fussabdruck und einmal wurde er erkannt. Zudem trug er bei der Festnahme Deliktsgut auf sich. Sein Verteidiger betonte, dies beweise keine Mittäterschaft.

Der Verteidiger des Jüngeren hielt eine Strafe von 32 Monaten, davon 16 Monate bedingt angemessen. Sollten die Urteile deutlich milder als von der Anklage gefordert ausfallen, verlangen die Verteidiger vom Gericht, eine Haftentlassung zu prüfen. Die Beschuldigten wurden am 3. Februar 2019 verhaftet. Sie weilten 139 Tage und 166 Tage in Untersuchungshaft. Zudem befinden sie sich im vorzeitigen Strafvollzug.

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