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Luzern

Die Luzerner Polizei informiert: Das gilt es zu beachten für Stand Up Paddler, Kajaks, Gummitiere und Co

Die Polizei trifft häufig Gummibootfahrerinnen und Stand Up Paddler an, die sich nicht an die Vorschriften halten. Hier finden Sie die geltenden Bestimmungen.

(se) Stand Up Paddler und Gummibootfahrer missachten die geltenden Regeln – oft unbewusst, wie die Luzerner Polizei mitteilt. Deshalb informiert sie die Bevölkerung, was beachtet werden muss. Personen, die sich nicht an die geltenden Bestimmungen halten, müssen mit einer Ordnungsbusse oder einer Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft rechnen. Generell gilt, dass die aufgezählten Boote und Wassersportgeräte nicht motorisiert werden dürfen.

Im Video erklärt die Polizei die geltenden Vorschriften:

Wassersportgeräte

Stand Up Paddles, Kajaks, Kanus, Surfbretter und Rennruderboote

  • Der Name und die Adresse des Besitzers oder der Besitzerin müssen gut sichtbar am Sportgerät angebracht sein.
  • Ist man mehr als 300 Meter vom Ufer entfernt oder auf einem Fluss unterwegs, muss für jede Person eine Schwimmhilfe mit mindestens 50 Newton Auftrieb mitgeführt werden.
  • Bei Nacht oder schlechter Sicht muss ein weisses Rundumlicht montiert werden.
  • Für Schiffe gesperrte Wasserflächen, die mit gelben Bojen gekennzeichnet sind, dürfen nicht befahren werden.

Aufblasbare Boote

Schlauchboote, Paddelboote und Ruderboote zwischen zweieinhalb und vier Metern

  • Am Boot müssen der Name und die Adresse des Eigentümers oder der Eigentümerin gut sichtbar angebracht sein.
  • Das aufblasbare Boot muss von einem angemeldeten Boot begleitet werden, wenn es sich mehr als 150 Meter vom Ufer entfernt aufhält.
  • Werden 300 Meter Distanz zum Ufer überschritten oder fährt das Boot auf einem Fluss, muss jede Person mit einer Rettungsweste mit mindestens 75 Newton Auftrieb ausgerüstet sein.
  • Boote dürfen nicht zusammengebunden sein, da sie dadurch nicht mehr lenkbar sind.
  • Die angegebene Nutzlast eines Boots darf keinesfalls überschritten werden.
  • Die Polizei mahnt zu besonderer Vorsicht vor Wehranlagen und Brückenpfeiler auf. Auch unbekannte Gewässer sollen zuerst erkundet werden.

Strandboote

Luftmatratzen, Schlauchboote mit nur einer Luftkammer und aufblasbare Objekte wie Tiere etc.

  • Die Objekte müssen mit Namen und Adresse des Eigentümers oder der Eigentümerin versehen sein.
  • Ist man mehr als 150 Meter vom Ufer entfernt, braucht es zwingend ein angemeldetes Begleitboot.
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