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Luzern

Die Luzerner Finanzreform braucht Zeit

Sie sind eng miteinander verknüpft und sollen nun auch noch am gleichen Tag vors Volk kommen: Die Steuervorlage des Bundes und die Finanzreform des Kantons Luzern. Doch eine gleichzeitige Abstimmung macht keinen Sinn. Luzern muss den Termin verschieben.
Lukas Nussbaumer, Politreporter.
Bild: Pius Amrein

Lukas Nussbaumer

Das Schweizer Stimmvolk kann am 19. Mai über die Steuervorlage des Bundes abstimmen, weil das Referendum dagegen zu Stande gekommen ist. Und die Luzerner hätten gemäss ihrer Regierung am gleichen Tag über die 200 Millionen Franken schwere Aufgaben- und Finanzreform (AFR) 2018 befinden sollen. Grund für diesen Plan der Luzerner Regierung war das Geld: Kann die AFR 18 nicht 2020 in Kraft treten, fehlen in der Kantonskasse 20 Millionen.

Nun tönt der Regierungsrat an, seinen Plan trotz des finanziellen Drucks zu überprüfen, nicht jedoch der Verband der Luzerner Gemeinden sowie SVP und FDP. Richtig ist ein Überdenken des Zeitplans, denn die Regierung hat in der AFR 18 Einnahmen von 15,3 Millionen Franken einberechnet, die aus der Steuervorlage des Bundes stammen. Lehnt das Volk also das nationale Geschäft ab, ist die Finanzierung der AFR 18 nicht mehr gesichert. Eine gleichzei­tige Abstimmung wäre absurd, weil ein Ja zur kantonalen Reform auch das Okay zur Bundesvorlage bedingt. Doch man kann als Luzerner aus guten Gründen die Neuverteilung von kantonalen Aufgaben bejahen und mit genau so triftigen Argumenten die Bundessteuervorlage verneinen.

Hinzu kommt: Um sich die AFR 18 leisten zu können, hat die Regierung auch Erträge aus der kantonalen Steuergesetz­revision eingeplant. Zusatz­gelder allerdings, die CVP, SVP und FDP um knapp 12 Millionen kürzen wollen – und so die Finanzierung der AFR 18 weiter schwächen würden. Logisch ist deshalb dieser Ablauf: Abstimmung über die Bundessteuervorlage, Bereinigung der kantonalen Steuergesetzrevision, Urnengang über die AFR 18.

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