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Luzern

Die DNA-Analyse ist auch ein Schutz für Unschuldige

Durch die DNA-Analyse können nicht nur Mörder und Vergewaltiger überführt werden. Sie ermöglicht auch, Unschuldige als solche zu erkennen.
Evelyne Fischer.


Der Fall erschütterte die ganze Schweiz: Am 21. Juli 2015 wurde eine damals 26-jährige Frau in Emmen vom Velo gerissen, vergewaltigt und schwer verletzt liegen gelassen. Sie ist seither Tetraplegikerin. Obwohl während Jahren unter anderem über 400 DNA-Proben analysiert wurden, fehlt vom Täter bis heute jede Spur.

Obwohl Strafverfolger im Fall Emmen biologisches Spurenmaterial sicherstellen konnten, durften sie daraus nur das Geschlecht herauslesen. Mit der Revision des DNA-Profil-Gesetzes soll es künftig möglich sein, auch Augen-, Haar- und Hautfarbe, die biogeografische Herkunft sowie das Alter zu eruieren. Kritiker der sogenannten Phänotypisierung äussern Datenschutzbedenken, fürchten eine Beschneidung der Grundrechte. Und selbst der Luzerner FDP-Nationalrat Albert Vitali, der die Revision als Motionär angestossen hat, entgegnet auf den Wunsch, neben äusserlichen auch angeborene Merkmale auswerten zu dürfen: «Wir dürfen das Fuder nun nicht überladen.»

Gewiss: Die Vorhersage-Genauigkeit des Fahndungsinstruments ist beschränkt. Und die Spuren Unbeteiligter könnten ins Visier der Strafverfolger geraten. Oberste Maxime bei der Verbrechensaufklärung sollte aber kein falscher Täterschutz sein. Sondern das Ziel, Mörder und Vergewaltiger zur Rechenschaft zu ziehen. Den Eingriff in die Privatsphäre gilt es in Kauf zu nehmen. Denn die DNA-Analyse erlaubt es nicht zuletzt, auch Unschuldige als solche zu erkennen.

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