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Luzern

Dank Berufung am Kantonsgericht: Notorischer Krimineller erhält mildere Strafe

24 statt 26 Monate Gefängnis: Diesen Erfolg erzielt ein Luzerner dank seiner Berufung – befindet sich aber bereits wieder in U-Haft.

In ihrem nun rechtskräftigen Urteil machen die Luzerner Kantonsrichter keinen Hehl daraus: Dem mehrfach einschlägig vorbestraften Luzerner kann keine günstige Prognose gestellt werden. Die vom Beschuldigten «an den Tag gelegte Renitenz und Geringschätzung gegenüber den Schweizerischen Gesetzen, gegenüber den Rechtsgütern anderer Personen sowie gegenüber den behördlichen Massnahmen sind eindrücklich und manifestieren seine Unbelehrbar- und Unverbesserlichkeit».

Der 50-Jährige hatte sich im Sommer am Kantonsgericht gegen die Verurteilung wegen mehrfachen Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung gewehrt.

Durch die Berufung hat der Mann nun eine Reduktion der Freiheitsstrafe von 26 auf 24 Monate erreicht. Eines der Delikte, die er zwischen März 2015 und Juli 2016 in den Kantonen Luzern und Schwyz verübt hatte, wertet das Kantonsgericht anders als die Vorinstanz. Die 24 Monate werden unbedingt ausgesprochen – der Luzerner muss sie also absitzen. Der Verteidiger hatte eine Gesamtstrafe von 14 Monaten verlangt.

Ergaunerte Mietkautionen, gefälschte Dokumente

Der Beschuldigte ist ein umtriebiger Geschäftsmann im wahrsten Sinne des Wortes: Mehrmals ergaunert er mittels fingierter Mietverträge Mietkautionen, dann wiederum fälscht er einen Einzahlungsschein oder kassiert Geld für einen Auftrag, der nie ausgeführt wird. Er ging dabei skrupellos und meist nicht sehr raffiniert vor. Dennoch gelang es ihm immer wieder, Menschen übers Ohr zu hauen. Der Staatsanwalt sagte an der Verhandlung:

«Der Beschuldigte nimmt es mit der Wahrheit nicht so genau und macht Versprechungen, die er nicht einhält.»

Die Straftaten beging er teils während eines laufenden Strafvollzugs, teils kurz nach der bedingten Entlassung. Bereits das Zuger Obergericht hatte den Luzerner 2014 zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Unter anderem wegen mehrfacher Veruntreuung, mehrfacher Urkundenfälschung und gewerbsmässigen Betrugs. Der Deliktsbetrag soll rund 400'000 Franken betragen haben.

Bereits wieder in Untersuchungshaft

Der Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft – wegen eines laufenden Verfahrens im Kanton Zürich. Fünf Tage vor der Inhaftierung war der Luzerner, geschieden, Vater eines Sohnes, mit seiner Partnerin und deren Kindern zusammengezogen. Um für seine «vier liebsten Menschen» Verantwortung übernehmen und ein finanzielles Polster anlegen zu können, bat er darum, den Vollzug der Gefängnisstrafe zugunsten einer möglichen Anstellung aufschieben zu dürfen. Das Kantonsgericht gab diesem Wunsch aber nicht statt.

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