Betroffene Anwohner haben gegen das Baugesuch Einsprache erhoben. Rechtsvertreter Loris Mainardi – er vertritt neun Einsprecher – erklärt: «Die Stadt Luzern hatte die Hundewiese ohne vorgängige Einreichung eines ordentlichen Baugesuchs ‹definitiv› eingerichtet. Deshalb gelangte ich Anfang März an das kantonale Justiz- und Sicherheitsdepartement. Daraufhin reichte das Tiefbauamt ein nachträgliches Baugesuch ein.»
Jetzt muss das Justizdepartement entscheiden, welche Behörde die Einsprachen beurteilen kann. Mainardi findet das Verhalten der Stadt dreist: «Die Behörden haben sich selber nicht an die Regeln gehalten. Wäre es ein Privater gewesen, hätte er mit drakonischen Massnahmen rechnen müssen. Gegen diesen Verstoss wurde Strafanzeige eingereicht.»
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