notifications
Luzern

Bundesgericht in Lausanne bleibt sich beim Buvetten-Urteil treu

Die Vergabepraxis für die Stadtluzerner Sommerbars ist rechtens, sagt das Bundesgericht. Nun kann in Sachen «öffentliche Ausschreibungen» endlich Ruhe einkehren.
Robert Knobel, Ressortleiter Stadt/Region Luzern.
(Dominik Wunderli)

Robert Knobel

Der Begriff «öffentliche Ausschreibung» ist in Luzern ziemlich konfliktbehaftet. 2012 verkündete das Bundesgericht, dass die Art und Weise, wie die Stadt Luzern die Marktstände für den Wochenmarkt vergibt, nicht rechtens sei. Das Urteil hatte nicht nur für den Wochenmarkt Folgen, sondern auch für andere Verkaufsstände im öffentlichen Raum. Für sie brauchte es fortan in regelmässigen Abständen eine öffentliche Vergabe nach klaren und einheitlichen Kriterien.

Es war nur eine Frage der Zeit, bis dieses neue System auch erste Opfer forderte. 2018 verlor die langjährige Marronifrau bei der Kantonalbank ihren Stand, weil ein Konkurrent bei der öffentlichen Ausschreibung besser abschnitt als sie. Nun trifft auch den Betreiber der Buvette auf der Ufschötti dasselbe Schicksal.

Für die Betroffenen – meist engagierte Kleinunternehmer – ist der Verlust ihrer Lizenz tragisch. Aber letztlich setzt die Stadt mit der Ausschreibung bloss das Bundesgerichtsurteil von 2012 um. Mit dem jüngsten Entscheid anerkennt nun dasselbe Gericht, dass die Stadt Luzern ihre Hausaufgaben gemacht und das Urteil von 2012 grundsätzlich im Sinne der Richter interpretiert hat. Damit bleibt sich das Gericht selber treu und gibt Anlass zur Hoffnung, dass in Sachen öffentliches Vergabewesen in der Stadt Luzern langsam wieder Ruhe einkehrt.

Kommentare (0)