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Luzern

Böller in Festhalle Willisau gezündet: Mann kommt mit bedingter Geldstrafe davon

Ein Mann, der im Januar 2020 einen Böller am «Gugger Treffen» in Willisau gezündet hatte, entgeht vor dem Bundesgericht einer bedingten Freiheitsstrafe.

In der Nacht zum 12. Januar 2020 zündete ein Mann am «Gugger Treffen» in der Festhalle Willisau einen Böller in der Menschenmenge. Die Bundesstaatsanwaltschaft legte gegen das erstinstanzliche Urteil vom März dieses Jahres Berufung ein und gelangte ans Bundesstrafgericht.

Dort beantragte die Klägerin, den Beschuldigten wegen Hausfriedensbruch und der Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht zu verurteilen. Als Strafmass forderte die Bundesanwaltschaft eine bedingte Gefängnisstrafe von 18 Monaten und zwei Jahren Bewährung. Zudem sollte der Beschuldigte die Verfahrenskosten übernehmen.

Die Verteidigung ihrerseits beantragte, dass der Beschuldigte wegen Hausfriedensbruch zu verurteilen sei. Weiter plädierte sie für einen Schuldspruch wegen fahrlässiger Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase. Bezüglich der Gefährdung in verbrecherischer Absicht wurde ein Freispruch gefordert.

Alle hätten es eine «coole» Idee gefunden

Der Beschuldigte hatte eingestanden, in der Festhalle einen «Thunder King» gezündet zu haben. Am besagten Abend war er mit vier Kollegen zum «Gugger Treffen» gegangen. Jemand in der Gruppe, wer, wusste der Mann nicht mehr, habe die Idee gehabt, den Knallkörper mitzunehmen. Es sei jedoch ursprünglich geplant gewesen, diesen im Freien zu zünden. Wer schliesslich die Idee hatte, den «Thunder King» in der Halle abzufeuern, konnte der Beschuldigte nicht mehr sagen. Alle hätten dies eine «coole» Idee gefunden, niemand sei sich der Gefahr bewusst gewesen, heisst es in der Beweiswürdigung des Bundesgerichts.

Das Forensische Institut kam zum Schluss, dass der Beschuldigte den Knallkörper aus der Hand in einer geschlossenen Halle mit etwa 1000 Besuchern abgefeuert hatte. Die Distanz zu den nächsten Personen habe zirka drei Meter betragen. Damit sei gegen mehrere fundamentale Sicherheitsregeln verstossen worden. Die vom Hersteller geforderten Sicherheitsabstände seien deutlich höher.

Gericht stellt keine verbrecherische Absicht fest

Das Bundesstrafgericht sprach den Mann des Hausfriedensbruchs, der Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase, allerdings ohne verbrecherische Absicht schuldig und folgte damit dem Antrag der Verteidigung. Dies wurde unter anderem damit begründet, dass der Ankläger nicht ausführte, worin denn die verbrecherische Absicht des Beschuldigten konkret bestanden haben soll. Es habe keine über die konkrete Gefährdung, für Mensch und Eigentum hinausgehende, deliktische Absicht vorgelegen, heisst es in der Strafzumessung des Urteils.

Das Bundesgericht verurteilte den Beschuldigten zu einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 30 Franken mit zwei Jahren Bewährung. Der Mann muss zudem die Hälfte der Verfahrenskosten bezahlen, während sein Anwalt vom Staat entschädigt wird. Das Urteil ist rechtskräftig.

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