notifications
Luzern

Adligenswiler Ortsplanung bleibt umstritten

Die Beschwerde gegen die geplante Erschliessung des Gebiets Obmatt wird ans Luzerner Kantonsgericht weitergezogen. Der Beschwerdeführer führt vor allem Sicherheitsaspekte ins Feld.
Die untere, südliche Wohnstrasse Obmatt – «zu schmal für mehr Verkehr», findet der Einsprecher. (Bild: PD)

Hugo Bischof

Hugo Bischof

Der Zwist um die revidierte Ortsplanung der Gemeinde Adligenswil wird um ein Kapitel reicher. Die von einem Anwohner eingereichte, noch immer hängige Beschwerde gegen die geplante Erschliessung des Gebiets Obmatt geht in die Verlängerung – obwohl das Volk und inzwischen auch der Luzerner Regierungsrat die Ortsplanung Adligenswil als Ganzes genehmigt hat. «Ich ziehe meine Beschwerde an das Kantonsgericht weiter», teilte der private Beschwerdeführer unserer Zeitung am Mittwoch mit.

Die Ortsplanung Adligenswil hat eine lange Vorgeschichte. Eigentlich wurde sie schon 2014 vom Volk gutgeheissen. Dagegen reichte die Stiftung Landschaftsschutz Beschwerde ein, ging bis vor Bundesgericht – und erhielt Recht. Darauf musste der Gemeinderat eine neue Variante erarbeiten. Sie enthält weniger neue Bauzonen vor allem an der Peripherie. Nur die Obmatt wurde nicht reduziert.

Das Volk lehnte die Einsprache ab

Zu dieser revidierten Ortsplanung sagten die Adligenswiler am 26. November 2017 an der Urne Ja – mit 1028 zu 208 Stimmen (wir berichteten). Allerdings hatte zum Zeitpunkt der Abstimmung die Beschwerde betreffend das Gebiet Obmatt noch nicht gütlich bereinigt werden können. Um den Abstimmungstermin nicht weiter verschieben zu müssen, brachte der Gemeinderat die Ortsplanung als Gesamtpaket – inklusive Beschwerde – vors Volk.

Mit dem Ja zur Gesamtplanung lehnten die Adligenswiler somit auch die Einzelbeschwerde ab. Entsprechend genehmigte der Regierungsrat des Kantons Luzern, mit Schreiben vom 28. Juni, die revidierte Ortsplanung der Gemeinde Adligenswil. Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht werden. Das tat der private Beschwerdeführer nun.

Im Gebiet Obmatt im nordöstlichen Teil von Adligenswil sollen auf einer Fläche von rund 11 000 Quadratmetern Doppel- und Mehrfamilienhäuser für gut 100 Personen entstehen. Zur Erschliessung der Neubauten muss der südliche Teil der bestehenden Obmatt verlängert werden (siehe Grafik).

«Sicherheit der Kinder wird ausgeblendet»

An dieser Stelle setzt die Kritik des Beschwerdeführers ein, der vor 30 Jahren hierhergezogen ist. Er wehrt sich dagegen, dass die Erschliessung des Gebiets Obmatt mehrheitlich über die südliche Wohnstrasse Obmatt erfolgen soll. Durch die geplanten Neubauten werde das Verkehrsaufkommen dort «mindestens doppelt so gross wie heute sein» – das könne in einem kinderreichen Quartier ohne Trottoir nicht sein. «Die Sicherheit der Kinder wird vollkommen ausgeblendet», so der Beschwerdeführer.

Für ihn ist klar: «Die Erschliessung der Neubauzone muss auf die untere und die obere Obmatt gleichmässig verteilt werden. Dafür werden wir weiter kämpfen.» Es könne nicht sein, dass ein Teil der geplanten Neubauten in der oberen Obermatt über die untere Obmatt erschlossen wird, «welche sowieso schon durch verdichtetes Wohngebiet führt». Gemäss dem Beschwerdeführer stehen die allermeisten Hauseigentümer an dieser Privatstrasse hinter seinem Anliegen.

Der Beschwerdeführer kritisiert überdies, «dass der Regierungsrat nachträglich eine Anpassung des Ortsplans genehmigt, welche die Durchfahrt durch die schmale Grünzone mitten im Neubaugebiet ermöglicht». Er decke damit einen planerischen Fehler der Gemeinde in Bezug auf die Grünzone und deren Durchfahrt auf und bringe diesen «mit einem neuen Artikel wieder ins Lot», so der Beschwerdeführer: «Ich schätze das als Rechtswidrigkeit ein.»

Hauptteil der Ortsplanung tritt dennoch in Kraft

Wie geht es weiter? Bedeutet der Weiterzug der Beschwerde, dass die ganze Ortsplanung noch nicht rechtskräftig ist? «Nein», sagt dazu Dagmar Jans, Fachleiterin Raumplanung beim Rechtsdienst des Kantons Luzern. «Alles, was unstrittig ist, tritt in Kraft.» Die Obmatt-Beschwerde muss somit separat vom Kantonsgericht beurteilt werden. «Das ist in unserem Sinn», sagt der Beschwerdeführer. «Wir hatten nie die Absicht, die ganze Ortsplanung zu gefährden. Uns geht es nur um das Gebiet Obmatt.»

Der Adligenswiler Gemeinderat will sich noch nicht zum Weiterzug der Beschwerde äussern. Man habe davon noch keine Kenntnis, sagt Bauvorsteher Peter Stutz (FDP) und verweist auf die noch laufende Einsprachefrist. Die Gemeinde Adligenswil werde informieren, «sobald ein gesicherter Wissensstand vorliegt».

Kommentare (0)