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Luzern

11 Luzerner Gemeinden prüfen rechtliche Schritte, um Finanzreform zu bekämpfen

Der Widerstand gegen den Luzerner Regierungsrat wächst: Elf Gemeinden wollen die Aufgaben- und Finanzreform bekämpfen. Am Montag berät der Kantonsrat zum zweiten Mal über die Reform. Wir zeigen auf, was sie bedeutet.
Der Luzerner Kantonsrat hat Ende Januar die Aufgaben- und Finanzreform ein erstes Mal beraten - am kommenden Montag folgt die zweite Beratung. (Bild: Nadia Schärli, Luzern, 28. Januar 2019)

Alexander von Däniken

Sondersessionen haben im Kanton Luzern Seltenheitswert. Letztmals tagte der Kantonsrat am 1. Juli 2015 ausserplanmässig. Damals ging es um das Sparpaket «Leistungen und Strukturen II». Auch bei der Sondersession vom kommenden Montag stehen die Finanzen im Vordergrund: Das 120-köpfige Kantonsparlament trifft sich zur zweiten Beratung der Aufgaben- und Finanzreform (AFR) 2018.

Doch die AFR steht im Gegenwind: Elf Luzerner Gemeinden haben gestern angekündigt, die Vorlage zu bekämpfen. Sie orten «schwerwiegende Mängel, die ressourcenstarke Gemeinden zu Härtefällen werden lassen», wie es in einer gemeinsamen Mitteilung heisst. Die Gemeinden wollen die Rechtmässigkeit von Teilen der Vorlage und die Verletzung von Bundesrecht prüfen lassen. Bei den Gemeinden handelt es sich um Dierikon, Eich, Greppen, Luzern, Mauensee, Meggen, Neuenkirch, Schenkon, Sursee, Vitznau und Weggis.

Konkret kritisieren die Gemeinden, mit der AFR seien Aufgabenkompetenz, -verantwortung und -finanzierung nicht auf der gleichen staatlichen Ebene angesiedelt. Zudem werde die Globalbilanz geschönt, die Einheit der Materie und die Gemeindeautonomie verletzt, das Bundesrecht gebrochen – und die Stimmberechtigten würden genötigt, «die Katze im Sack zu kaufen». Der Regierungsrat soll die Abstimmung über die AFR erst nach den Abstimmungen zu den Steuergesetzrevisionen ansiedeln. Folgend die wichtigsten Fragen zur Mega-Reform.

Worum geht es bei der AFR?

Leistungen und deren Kosten sollen zwischen dem Kanton und den Gemeinden neu verteilt werden. Dabei kommen Mehrausgaben von rund 200 Millionen Franken auf den Kanton zu. 160 Millionen würden durch einen neuen Kostenteiler zwischen dem Kanton und den Gemeinden bei den Volksschulen entstehen – der Kanton soll 50 statt wie bisher 25 Prozent der Aufwendungen übernehmen. 20 Millionen entstünden durch die Übernahme des Wasserbaus. Im Gegenzug sollen die Gemeinden etwa Ergänzungsleistungen der AHV und IV übernehmen. Grundsätzlich profitieren die Gemeinden von der AFR. In einer ersten Version kritisierten die Kommunen allerdings die zu grossen finanziellen Unterschiede. Diese wurden mittlerweile verringert.

Wie will der Regierungsrat die Mehrausgaben decken?

Zum Teil über die die Revision des kantonalen Steuergesetzes: Durch höhere Firmengewinn- und Vermögenssteuern hat die Regierung Zusatzerträge von 23,4 Millionen Franken pro Jahr eingeplant. Das passte vorderhand dem kantonalen Gewerbeverband nicht – er drohte mit einem Referendum. CVP, SVP und FDP schmiedeten darum über die Feiertage einen Kompromiss und kippten die Erhöhung der Unternehmenssteuern. Diesem Plan hat der Kantonsrat am 28. Januar bei der ersten Beratung der kantonalen Steuergesetzrevision zugestimmt. Auch hat er die Erhöhung der Vermögenssteuern gesenkt und auf vier Jahre befristet. Das Plus für den Kanton schrumpfte damit auf 11,7 Millionen Franken.

Also ist die AFR mit der kantonalen Steuergesetzrevision verknüpft?

Ja. Wobei die kantonale Steuergesetzrevision wiederum an die nationale Steuer- und AHV-Reform geknüpft ist. Von dieser erwartet die Regierung zusätzlich 15,3 Millionen Franken. Beide Vorlagen sind aber noch nicht in Stein gemeisselt: Am 19. Mai kommt die Steuervorlage des Bundes vor das Volk, gleichentags sollen die Luzerner auch über die AFR befinden.

Wäre ein gestaffeltes Vorgehen nicht besser?

Die Stadt Luzern, Meggen, Schenkon, Sursee, Weggis und die linken Parteien fordern, die Abstimmung über die AFR auf das Jahr 2020 zu verschieben. Der Regierungsrat und die bürgerliche Mehrheit im Kantonsrat wiederum peilen im Hinblick auf die angeschlagenen Kantonsfinanzen ein Inkrafttreten der Reformen auf 2020 an.

Welche Bedeutung hat nun die Sondersession zur AFR?

Die grossen Pflöcke wurden schon bei der ersten Beratung eingeschlagen. Die zuständige Kommission Wirtschaft und Abgaben schlägt nur noch Detailänderungen vor; etwa ein neues Verhältnis zwischen Lasten- und Ressourcenausgleich im kantonalen Finanzausgleichsgesetz. Ansonsten stimmt sie der AFR für die zweite Beratung zu.

Hinweis: Die Kantonsratssession (Bahnhofstrasse 15, Luzern) ist öffentlich und dauert am Montag von 9 bis 12 Uhr. Unsere Zeitung berichtet online auf www.luzernerzeitung.ch über die Debatte zur Aufgaben- und Finanzreform.

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