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Luzern

Luzern: Vier Jahre Haft für sexuelle Handlung mit einem Kind

Das Luzerner Kriminalgericht ordnet für einen 48-Jährigen eine stationäre Massnahme an. Der Beschuldigte verging sich am Sohn seiner Freundin.

Während zwei Jahren hat ein 48-jähriger Schweizer ein Kind zu sexuellen Handlungen gedrängt und auch solche an seinem Opfer vorgenommen. Der Mann wird für mehrfache sexuelle Nötigung, mehrfache sexuelle Handlung mit einem Kind, illegale Pornografie und Tierquälerei verurteilt. Das Kriminalgericht Luzern verurteilte ihn zu vier Jahren Freiheitsstrafe. Der Vollzug wird aufgeschoben. Das Gericht ordnete eine stationäre therapeutische Massnahme an.

Der Mann war für sein Opfer eine Art Vaterfigur

Der Beschuldigte hatte sich mehrfach am Sohn seiner damaligen Freundin vergriffen (wir berichteten). Er stellte für das Kind, das noch keine zehn Jahre alt war, eine Vaterfigur dar. Bei der Verhandlung bestritt er die Vorwürfe der sexuellen Handlungen. Diese seien «Quatsch». Er wirkte abgeklärt, uneinsichtig und er zeigte keine Reue. Das Kind bezeichnete er als «vermeintliches Opfer», dessen Aussagen ihm die Mutter eingetrichtert habe. Der Mann muss dem Kind 15'000 Franken Genugtuung bezahlen und den verursachten Schaden zu 100 Prozent ersetzen. Zur Festsetzung des Schadens wird der Privatkläger an den Zivilrichter verwiesen. Auch die Verfahrenskosten, 33'000 Franken, gehen zu Lasten des Beschuldigten. Gegen das Urteil, das im Dispositiv vorliegt, kann Berufung eingelegt werden.

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