Die Vereinbarung werde «konsequent auf die Leitlinien und Orientierungswerte der «Vision Tourismus Luzern 2030» ausgerichtet und der Verzicht auf Werbeaktivitäten in Fernmärkten integriert», so der Stadtrat im Bericht und Antrag an den Grossen Stadtrat.
Neu soll in der Leistungsvereinbarung auch unterschieden zwischen «Kernzielen» und «Mitwirkungszielen». Gemäss Entwurf wird die Erreichung der Kernziele anhand von definierten Grössen gemessen, wie etwa der Steigerung der Logiernächte. Für die Mitwirkungsziele weist Luzern Tourismus ihre Aktivitäten und Massnahmen aus, aber keine konkreten Messgrössen. Damit werde berücksichtigt, dass gewisse Ziele nur bedingt durch Luzern Tourismus gesteuert werden können. Ein Mitwirkungsziel ist etwa, dass sich alle Gäste in Luzern unabhängig von der erzielten Wertschöpfung willkommen fühlen.
Der «Verzicht auf Aktivitäten (zum Beispiel Werbung und Marketingaktivitäten) in Fernmärkten, mehr Aktivitäten in Europa» ist als Kernziel erfasst. Als Massnahme steht im Entwurf, dass der Anteil am Marktinvestment für die Schweiz und Europa von Seiten der Luzerner Tourismus AG durch eigene Mittel um zehn Prozent erhöht werden soll. Zur Kontrolle dienen die Entwicklung der Logiernächte nach Gästeherkunft und die Berichterstattung.
Die Beiträge an Luzern Tourismus umfassen gemäss der neuen Leistungsvereinbarung 550'000 Franken pro Jahr, wie dies auch bisher der Fall war. Über den gesamten Zeitraum der Leistungsvereinbarung 2023–2027 sind dies 2,75 Millionen Franken.
Neuregelung der Verwaltung und Erhöhung der Kurtaxe vorgesehen
Bisher wurden die Einnahmen aus den Kurtaxen und Beherbergungsabgaben automatisch an die Luzern Tourismus AG überwiesen. Dies schränke die im Rahmen der «Vision Tourismus Luzern 2030» geforderten Steuerungsmöglichkeiten der Stadt ein, argumentiert der Stadtrat im Bericht und Antrag an den Grossen Stadtrat. Neu ist deswegen die Finanzdirektion zuständig für die Verwaltung der Kurtaxen, sie kann diese jedoch an die örtliche Tourismusorganisation übertragen. Die Verwaltung beinhaltet die Gesamtverantwortung und Befugnis zur Verwendung der Kurtaxen. Die Verwendung der Kurtaxe durch die örtliche Tourismusorganisation wird neu durch eine Verordnung geregelt.
Die Ansätze der Kurtaxen werden um je 50 Rappen erhöht. Pro Gast und Logiernacht beträgt die Kurtaxe in einem Hotelbetrieb der Vier- und Fünf-Sterne-Kategorie neu 2.80 Franken, in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen 2.30 Franken. Eigentümer oder Dauermieter von Ferienhäusern und Ferienwohnungen bezahlen eine Jahrespauschale von neu 360 Franken pro Haus oder Wohnung. Die Kurtaxe wird vom Steueramt der Stadt Luzern veranlagt und bezogen.
Der Grosse Stadtrat wird den Bericht und Antrag zur Bewilligung des Sonderkredites von 2,75 Millionen und zur Teilrevision des Kurtaxenreglementes voraussichtlich am 17. November beraten.