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Luzern

Luzern regelt Kita-Ausfallentschädigung: Bei getürkten Gesuchen drohen den Krippen hohe Bussen

Luzerner Eltern haben es nun schwarz auf weiss: Kitas müssen Beiträge zurückerstatten, wenn die Kinder wegen Corona zuhause betreut wurden.

Eltern, die ihre Kinder aufgrund des Coronavirus selber hüten und nicht in die Obhut von Luzerner Kinderkrippen oder Tageseltern geben, schulden keine Betreuungsbeiträge. Schwarz auf weiss ist dies nun in der Verordnung über die Ausfallentschädigung für Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung festgehalten, die im aktuellen Kantonsblatt veröffentlicht wurde. Die Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. April in Kraft. Die Ausfallentschädigung deckt entgangene Elternbeiträge im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni.

Die Verordnung hält fest: Wer vorsätzlich mit falschen Angaben eine Ausfallentschädigung erwirkt, wird mit Busse von bis zu 10'000 Franken bestraft, sofern keine schwerere strafbare Handlung vorliegt.

Gemeinden amten als Aufsichtsbehörde

Mit den acht publizierten Paragrafen macht der Kanton Luzern ernst und verankert die Pflicht zur vollen Rückerstattung von Kita-Beiträgen in den rechtlichen Grundlagen. Daher geht die zuständige Dienststelle Soziales und Gesellschaft nicht davon aus, dass sich Einrichtungen dagegen sträuben werden. «Anderenfalls können sich Eltern bei der Aufsichtsbehörde, also der Gemeinde, melden», sagt Dienststellenleiterin Edith Lang.

Für Ausfallentschädigungen stehen vier Millionen Franken zur Verfügung. Gesuche sind bis spätestens am 1. August bei der Dienststelle Soziales und Gesellschaft einzureichen. Gemäss Verordnung darf aus der geleisteten Ausfallentschädigung für die Institution kein Gewinn resultieren. «Bis Mitte Woche gingen 37 Gesuche von Kitas und deren vier von Tageselternvermittlungsorganisationen ein», sagt Lang. «Das entspricht rund einem Drittel von allen möglichen Gesuchen.»

Kantonales Vorgehen missfiel der Stadt

Die Kitafrage kam vorgestern auch im städtischen Parlament zur Sprache. SP-Politikerin Maria Pilotto hatte eine dringliche Interpellation dazu eingereicht. Aus der Vorstossantwort geht hervor: Der Kanton Luzern hatte offenbar schon lange vor der am 21. April kommunizierten Kita-Strategie einen Vorschlag im Köcher, krebste dann aber zurück. «Nachdem eine angedachte kantonale Lösung kurzfristig an Boden verlor, setzten sich sowohl die Stadt Luzern wie auch der VLG beim Kanton Anfang April brieflich für eine kantonale Lösung ein.» Mitte April wäre ein städtischer Vorschlag parat gewesen.

In der Interpellationsantwort übt der Stadtrat Kritik am Vorgehen des Kantons. Dieser habe es verpasst, klar zu kommunizieren, ob Elternbeiträge weiterhin bezahlt werden müssen. «Über die konkrete Umsetzung hätte sich der Stadtrat gerne unmittelbar nach dem Entscheid mehr Klarheit gewünscht.»

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