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Luzern: Klinik blitzt vor Bundesgericht ab

Das Gesuch für einen Neubau neben der Klinik St. Anna ist definitiv vom Tisch.
Die Hirslanden Klinik St. Anna in Luzern. (Archivbild: Luzerner Zeitung/Pius Amrein)

Niederlage für die Orthopädische Klinik Luzern AG: Nachdem das Kantonsgericht die Baubewilligung für deren Ärztehaus neben der Klinik St. Anna aufgehoben hatte, gelangte die AG ans Bundesgericht. Dieses hat nun entschieden, nicht auf die Beschwerde einzutreten. Der Rechtsstreit begann vor zwei Jahren: Damals reichte die Orthopädische Klinik das Baugesuch ein, Besitzer benachbarter Grundstücke erhoben Einsprache. Die Stadt erteilte die Baubewilligung dennoch.

Gericht: Ärztehaus ist kein Spital

Daraufhin gelangten die Einsprecher ans Kantonsgericht. Dieses entschied letztes Jahr in deren Sinne. Grund: Das Ärztehaus sei kein Spital und damit nicht zonenkonform, denn das betroffene Grundstück liegt in einer Zone für öffentliche Gebäude. Zwar arbeiten bei der Orthopädischen Klinik angestellte Ärzte im Spital St. Anna (Ausgabe vom 17. Dezember 2017). Rechtlich gesehen ist die AG aber der Klinik nicht angeschlossen.

Im Ärztehaus seien weiter zwar Behandlungsräume, aber keine Operationssäle, Bettenzimmer oder Notfallstationen vorgesehen. Das Kantonsgericht hob den Entscheid der Stadt wieder auf. Letztere muss das Projekt neu beurteilen, eine gut begründete Ausnahmebewilligung sei nach wie vor möglich.

Das Kantonsgericht hat also keinen endgültigen, sondern nur einen Rückweisungsentscheid gefällt. In solchen Fällen sei eine Beschwerde an das Bundesgericht grundsätzlich nicht zulässig, heisst es im nun vorliegenden Urteil. Zwar gebe es Ausnahmen – etwa, wenn eine Beschwerdeführerin einen «nicht wieder gutzumachenden Nachteil» erleide. Dies treffe hier aber nicht zu, so das Bundesgericht. Es komme zwar zu einer zeitlichen Verzögerung, der Anspruch «auf einen wirksamen Rechtsschutz innert angemessener Frist» werde aber nicht verletzt.

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