In einer Verordnung hat der Luzerner Regierungsrat die Rahmenbedingungen für die individuelle Prämienverbilligung im kommenden Jahr festgelegt, wie es in einer Mitteilung des Kantons heisst. Er definiert jährlich die Parameter für die Berechnung der Prämienverbilligung.
Anspruch auf eine solche haben aktuell Luzerner Haushalte, die mehr als zehn Prozent ihres Einkommens für Krankenkassenprämien ausgeben müssen. Für Familien mit Kinder und jungen Erwachsenen in Ausbildung liegt die Einkommensgrenze bei 60'000 Franken.
Im kommenden Jahr sind 180,5 Millionen Franken für die individuelle Prämienverbilligung vorgesehen, um die in den vergangenen Jahren steigende Belastung der Luzerner Bevölkerung durch Krankenkassenprämien zu bremsen. (pd/zgc)
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